Wer ist DIGNITAS-Deutschland
Neben dem in Forch bei Zürich ansässigen Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» besteht in Deutschland der Verein «DIGNITAS-Deutschland». Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover unter der Nummer VR 200079 mit seinem vollständigen Name «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» eingetragen.
DIGNITAS-Deutschland wurde am 26. September 2005 in Hannover gegründet und hat dort auch seinen Sitz. Erster Vorsitzender des Vereins ist Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli in Zürich-Forch, zweite Vorsitzende ist die Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin Sabine Laube. Anwaltlich wird der Verein regelmässig vertreten durch eine Berliner Anwaltskanzlei, deren Kontaktdaten bei DIGNITAS-Deutschland erfragt werden können.
Der Verein verfolgt zum einen das Ziel, die derzeitige Rechtslage im Bereich des Sterberechts (siehe dazu den Link «Die Rechtslage in Deutschland») zu verbessern. Insbesondere soll auch erreicht werden, dass die aus dem Grundgesetz sich ergebenden elementaren Bürgerrechte – Leben und Sterben in Würde sowie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts – in der täglichen Praxis verwirklicht werden können. Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin zu unterstützen, dass diese im Krankheitsfall ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können.
Der Verein hat sich ferner seit seiner Gründung engagiert dafür eingesetzt, dass die von den Bürgern errichteten Patientenverfügungen durchsetzbar und einklagbar sind (siehe dazu den Link «Patientenverfügung». Dass es in Deutschland im September 2009 endlich gelungen ist, die gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patienten-verfügungen zu erreichen, ist ein besonders grosser Erfolg.
Schliesslich steht der Verein auch Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von DIGNITAS-Deutschland regelmässig damit beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.
Fragen zur Mitgliedschaft, zu Beitragszahlungen und zu Rechten und Pflichten der Mitglieder werden durch das Sekretariat des Vereins gerne beantwortet.
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