Länder mit Regelung zur Suizidhilfe oder der Aktiven Sterbehilfe
Schweiz
Das am 1. Januar 1942 in Kraft getretene Schweizer Strafrecht pönalisiert die Beihilfe zum Freitod dann, wenn selbstsüchtige Motive im Spiel sind. Als selbstsüchtige Motive gelten zum Beispiel das absichtliche Verleiten zum Suizid, um sich einer Unterhaltspflicht zu entledigen oder um früher zu erben; verwerfliche, egoistische, eben selbst-süchtige Motive. Sind keine solchen Motive gegeben (e contrario) liegt keine Straftat vor. Die Aktive Sterbehilfe ("Tötung auf Verlangen") ist in der Schweiz verboten.
Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Link)
Deutschland
Rund 150 Jahre lang war in Deutschland Suizidhilfe nicht strafbar, so wie der Suizid selbst. Durch konservativ-kirchliche Beeinflussung stimmten 360 Bundestagsabgeordnete am 10. Dezember 2015 – gegen den Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sowie vielen deutschen Rechtsexperten, dieser sei höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig und das Bestimmtheitsgebot verletzend – für § 217 Strafgesetzbuch («Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung»); de facto ein Verbot jeglicher fachkundiger und menschenwürdiger Beratung und Hilfe für ein selbstbestimmtes Lebensende. «Geschäftsmässig» bedeutet in der Juristensprache Deutschlands «wiederholt». § 217 hatte nichts, wie manchmal irreführend behauptet wurde, mit einem Verbot von angeblich mit Suizidhilfe Geschäfte machenden Organisationen zu tun, sondern betraf alle Personen, auch Ärzte. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über diverse Klagen gegen § 217, unter anderem auch die der beiden Dignitas-Vereinen entschieden: § 217 verstösst gegen das Grundgesetz, ist nichtig und per sofort aufgehoben.
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (Link)
Österreich
In Folge des Urteils des Wiener Verfassungsgerichtshofs, der am 11. Dezember 2020 das Blanko-Verbot von Suizidhilfe als verfassungswidrig aufhob (Link), erliess Österreich das «Sterbeverfügungsgesetz». Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit können Österreicherinnen und Österreicher Zugang zu einem Mittel zum Zwecke des Freitods erlangen. Voraussetzung ist: Die Person muss schwer oder unheilbar krank, volljährig und entscheidungsfähig sein, ein Arzt stellt die Krankheit fest und klärt die Person auf, und ein zweiter Arzt, der zudem eine Ausbildung in Palliativmedizin hat, bestätigt die Entscheidungsfähigkeit. Nach einer Frist von zwölf Wochen (zwei Wochen bei sehr geringer Lebenserwartung) kann die Person bei einem Notar oder Patientenanwalt eine Sterbeverfügung errichten, mit der sie während eines Jahres ein letales Mittel bei einer Apotheke beziehen kann. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich weiterhin verboten.
Der Gesetzestext (Link)
Erläuterungen zum Gesetz (Link)
Erlass des Bundesministerium für Justiz über die Neuregelung des § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches (Link)
Niederlande
Seit Inkrafttreten am 1. April 2002 besteht in den Niederlanden ein «Euthanasie-Gesetz» welches in einem Erlass die Lebensbeendigung auf Verlangen des Sterbewilligen sowie den begleiteten Freitod regelt.
Englische Fassung des niederländischen Gesetzes (Link)
Informationen der niederländischen Regierung, auf Englsich (Link)
Belgien
Ein «Euthanasie-Gesetz», welches die Lebensbeendigung auf Verlangen des Sterbewilligen durch Ärzte erlaubt, ist am 22. September 2002 in Kraft getreten. Es wird ergänzt durch das Patientenrechts-Gesetz vom 22. August 2002 sowie ein Gesetz zur Regelung der Palliativbehandlung.
Französische Fassungen der belgischen Gesetze (Link zur Webseite von ADMD)
Luxemburg
Seit dem 16. März 2009 bestehen ein Gesetz über Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbehilfe sowie ein Gesetz über Sterbehilfe und assistierten Suizid.
Französische Fassung des luxemburgischen Gesetzes (Link)
Spanien
Am 18. März 2021 legalisierte das Parlament von Spanien sowohl Aktive Sterbehilfe wie auch Suizidhilfe für Personen mit einer schweren, unheilbaren oder chronischen Krankheit, die ein Ende ihres Leidens und Lebens wünschen. Das Gesetz trat am 25. Juni in Kraft. Die betroffene Person muss den Wohnsitz in Spaniens haben, volljährig und urteilsfähig sein, und das Gesuch um Sterbehilfe mehrfach und durch Arztberichte belegt erfolgen. Der behandelnde und ein Zweitarzt sowie ein Fachgremium entscheiden über das Gesuch. Das medizinische Fachpersonal behält das Recht, aus Gewissensgründen sich nicht zu beteiligen.
Ley Orgánica 3/2021, de 24 de marzo, de regulación de la eutanasia (Link)
Portugal
Nachdem ein Gesetz viermal vom Parlament gebilligt, aber jedes Mal vom konservativen Präsidenten Marcelo Rebelo de Sousa ablehnend zur Verfassungsprüfung zurückgeschickt worden war, wurde es schliesslich mit Unterstützung der regierenden Sozialisten, die über eine Mehrheit verfügen, verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht Personen über 18 Jahren, die unheilbar krank sind und unerträglich leiden, den Zugang zu Assistiertem Suizid und Aktive Sterbehilfe. Im Strafrecht, den Artikeln 134 (Homicídio a pedido da vítima) und 135 (Incitamento ou ajuda ao suicídio) wurden entsprechend je ein Absatz 3 eingefügt: "A conduta não é punível quando realizada no cumprimento das condições estabelecidas na Lei n.º 22/2023".
Lei n.º 22/2023, de 25 de maio 2023 (Link)
Kanada
Mit einem einstimmigen 9:0 Entscheid hat der kanadische Supreme Court am 6. Februar 2015 die Abschnitte des Strafrechts für ungültig erklärt, welche ärztliche Beihilfe zum Suizid verbieten. Dieser Entscheid trat mit Aufschub von 12 Monaten, der auf Antrag der Regierung um 4 Monate verlängert wurde, am 6. Juni 2016 in Kraft. Das bedeutet, dass es in Kanada nicht länger gegen das Gesetz ist, wenn ein Arzt unter gewissen Bedingungen einer schwer kranken Person hilft ihr Leben zu beenden.
Entscheid des Supreme Court von Canada im Fall Carter v. Canada (Link)
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Entscheids (Link zur BCCLA)
Am 17. Juni 2016 wurde die «Bill C-14» – ein Gesetz, um das Strafrecht und weitere Gesetze zu ändern (Medical Assistance in Dying = Medizinische Unterstützung beim Sterben) – durch das kanadische House of Commons und den Senat verabschiedet und ist jetzt in Kraft. Das Gesetz erlaubt durch Ärzte durchgeführte Freitodbegleitung sowie Aktive Sterbehilfe.
Zusammenfassung der Gesetzgebung von Bill C-14 (Link)
Das Gesetz C-14 auf Englisch und Französisch (Link / PDF)
2016 wurde das Gesetz C-14 in einem Gerichtsverfahren überprüft, da es nach Meinung diverser Fachpersonen und Organisationen nicht mit dem 9:0 Entscheid des kanadischen Supreme Court übereinstimmt; es beschränkt den Zugang zur Hilfe auf Patienten, deren natürlicher Tod „einigermassen / vernünftigerweise vorhersehbar“ ist. Im Gegensatz zum Supreme Court Entscheid verweigert das Gesetz den Zugang für die Gruppe von Patienten, welche an schweren chronischen Krankheiten leiden und nicht dem Lebensende nahe sind (Link) Mit der Gesetz C-7 wurde dies im März 2021 korrigiert.
Übersicht der Rechtslage (Link)
Provinz Québec, Kanada
Am 5. Juni 2014 stimmte das Parlament von Québec 94 : 22 für den Erlass des Gesetzes Nr. 52, „An Act respecting end-of-life care“. Der Zweck dieses Gesetzes ist sicherzustellen, dass Patienten am Ende ihres Lebens eine Behandlung erhalten, die ihre Würde und Selbständigkeit respektiert und den Vorrang von frei und klar geäusserten Wünschen bezüglich Lebensende-Pflege anerkennt. Das Gesetz legt spezielle Regeln für jene fest, welche Lebensende-Behandlung ermöglichen. Es legt auch die Voraussetzungen für bestimmte Lebensende-Behandlungen fest, nämlich dauerhafte palliative Sedierung und medizinische Hilfe beim Sterben. Das Gesetz tritt am 10. Dezember 2015 oder früher in Kraft.
Webseite des Parlaments von Quebec mit Link zum Gesetz, Formularen, usw. (Link)
US-Staat Oregon
Seit 1998 regelt ein Gesetz, der "Death with Dignity Act", die Beihilfe zum Freitod durch Ärzte für terminal kranke Patienten, bei denen eine Lebenserwartung von sechs Monaten oder kürzer prognostiziert wurde.
Website der Regierung mit Link zum Gesetz, Jahresberichten, usw. (Link)
Entstehungsgeschichte des Gesetzes (Link)
US-Staat Washington
Seit 2008 besteht ein ähnliches Gesetz, ein "Death with Dignity Act", wie im US-Staat Oregon.
Website der Regierung mit Link zum Gesetz, usw. (Link)
US-Staat Vermont
Das Parlament des US-Staates Vermont unterstützte „An act relating to patient choice and control at end of life” und verabschiedete damit ein Gesetz ähnlich dem „Death with Dignity Act“ in den US-Staaten Oregon und Washington. Das neue Gesetz bietet terminal kranken urteilsfähigen Personen ein Verfahren, welches ihnen ein selbstbestimmtes Lebensende durch Einnahme von Medikamenten ermöglicht, die ihnen ihr Arzt zur Verfügung stellt. Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das neue Gesetz am 20. Mai 2013, womit es jedoch erst teilweise in Kraft trat. Der Abschnitt über "death with dignity" (Freitodbegleitung) und Immunität für Ärzte tritt erst am 1. Juli 2016 in Kraft.
Webseite der Regierung mit Link zum Gesetz, usw. (Link)
US-Staat Kalifornien
Gouverneur Edmund G. Brown Jr. unterschrieb am 5. Oktober 2015 das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid für terminal kranke Menschen – den «End of Life Option Act». Kalifornien wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem Schwerkranke die Wahlfreiheit haben, ihr Leiden mit ärztlicher Abklärung und Verschreibung entsprechender Medikamente selbstbestimmt zu beenden. Das Gesetz trat am 9. Juni 2016 definitiv in Kraft.
Webseite der Regierung mit dem Gesetz, usw. (Link)
US-Staat Colorado
Am 9. September 2016 stimmten die Wähler des US-Staates Colorado mit einer 65 % Mehrheit für den «Colorado End-of-Life Options Act». Das Gesetz basiert auf dem «Death with Dignity Act» in Oregon. Es trat am 16. Dezember 2016 in Kraft.
Gesetzestext (Link/PDF)
District of Columbia / Washington DC
Der «Washington D.C. Death with Dignity Act» trat am 18. Februar 2017 in Kraft. Im Dezember 2016 hatte Bürgermeisterin Muriel Bowser das Gesetz unterschrieben, welches assistierter Suizid legalisiert und Ärzten ermöglicht, sterbenskranken Patienten mit weniger als sechs Monate Lebenserwartung tödliche Medikamente zu verschreiben. Das Gesetz wird von 67 % der Bevölkerung unterstützt. Der zeitaufwändige Prozess für lokalen Behördenvertreter, entsprechende Abläufe aufzugleisen, sowie das Bereitstellend der benötigten finanziellen Mittel gefährden das Gesetz. Der «District» ist kein eigenständiger US-Staat, wodurch eine bundesstaatliche Zustimmung notwendig ist. Bundesstaats-Gesetzgeber und das « House of Representatives Oversight Committee» wollen das Gesetz aufheben und die Zeit zurückdrehen.
Text des Gesetzes B21-0038 (Link / PDF)
Weitere Dokumente, zur Verfügung gestellt von «Death with Dignity National Center» (Link)
US-Staat Hawaii
Am 1. Januar 2019 trat das ‘Our Care, Our Choice’ Gesetz im US-Bundesstaat Hawaii in Kraft. Er gibt Bewohnern von Hawaii, ab Alter 18 das Recht, ein ärztlich verschriebenes Medikament zu erhalten um ihr Leiden und Leben selbstbestimmt zu beenden, unter der Voraussetzung, dass die Person medizinisch nachgewiesen an einer terminalen Krankheit leidet, weniger als sechs Monate Lebenserwartung hat, und urteilsfähig ist.
Text des Gesetzes HB 2739 (Link)
Informationen der Gesundheitsbehörde (Link)
US-Staat New Jersey
Gouverneur Philip D. Murphy unterschrieb am 12.April 2019 das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid für terminal kranke Menschen – den « Aid in Dying for the Terminally Ill Act». New Jersey wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem Schwerkranke, mit einer Lebenserwartung von nicht mehr als sechs Monaten, Zugang zu legaler Suizidhilfe haben.
Text des Gesetzes A1504 (Link / PDF)
Erklärung des Gouverneurs Philip D. Murphy (Link / PDF)
US-Staat Maine
Gouverneurin Janet Mills unterschrieb am 12. Juni 2019 das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid für terminal kranke Menschen – den «Death with Dignity Act». Maine wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem schwerkranke Bewohner des Staates, mit einer Lebenserwartung von nicht mehr als sechs Monaten, Zugang zu legaler Suizidhilfe haben.
Text des Gesetzes LD1313 (Link / PDF)
Weitere Informationen und Unterlagen (Link)
US-Staat Montana
Montana wurde zumindest theoretisch der dritte Staat in den USA, der die Beihilfe zum Freitod legalisierte: Am 31. Dezember 2009 entschied der Supreme Court of Montana in einer Einzelfall-Entscheidung, gemäss der Verfassung von Montana, Artikel II, Paragraph 4 und 10, habe der terminal kranke Robert Baxter ein Recht auf einen würdigen Tod und sein Arzt gleichzeitig ein Recht auf Schutz vor einer Strafverfolgung. Obwohl das Recht auf ein durch einen Arzt begleitetes Sterben von der Verfassung Montanas nicht garantiert werde, verstosse eine derartige Hilfe weder aufgrund von Präzedenzfällen noch von Gesetzen gegen das öffentliche Interesse und sei somit nicht illegal. Der Entscheid fiel mit fünf zu zwei Stimmen. Gouverneur und Parlament von Montana haben bis jetzt jedoch noch kein Gesetz zustande gebracht, welches die Frage allgemein regelt.
Urteil des Obersten Gerichtshofs von Montana (PDF)
US-Staat New Mexico
New Mexico ist ein weiterer US-Staat, der die Beihilfe zum Freitod durch Gerichtsentscheid in einem Einzelfall theoretisch legalisiert hat: Die Rechtsordnung des US-Staates New Mexico enthält das Recht einer terminal kranken, urteilsfähigen Person, die Hilfe eines Arztes in Anspruch zu nehmen, um verschreibungspflichtige Medikamente für einen ruhigen Tod zu erhalten. Richterin Nan G. Nash am Second Judicial District Court in Albuquerque urteilte am 3. April 2014, zwei Onkologen am Universitätsspital von New Mexico könnten nicht aufgrund des „Assisted Suicide Statute“ belangt werden; einem Gesetz, welches die vorsätzliche Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt.
Urteil des Second Judicial District Court von New Mexico (PDF)
Kolumbien
1997 wurde Aktive Sterbehilfe (Beenden des Leidens und Lebens einer urteilsfähigen Person durch einen Arzt auf Wunsch der betroffenen Person) durch Urteil C-239 des kolumbianischen Verfassungsgerichts legalisiert. 2014 folgte das Urteil T-970 mit Regeln bezüglich der Durchführung von Aktiver Sterbehilfe. Dies wurde ein Jahr später mit Resolution Nr. 1216 durch das Gesundheitsministerium weiter ausgeführt. Ein Versuch, das Urteil T-970 umzustossen, wurde 2015 abgewehrt. Weitere Gerichtsentscheide und Gesetzesanpassungen folgten, z.B. das Gesundheitsgesetz 1751, Urteil T-132 bezüglich korrekter Diagnosestellung und Urteil C-274, das die Nicht-Beteiligung an Aktiver Sterbehilfe aus persönlichen Gründen (conscious objection) regeln. Im August 2017 folgte Entscheid T-544 des Verfassungsgerichts, welche Kindern und jungen Erwachsenen auch ein Recht auf ein würdevolles Sterben einräumte. Die Resolution 825 des Gesundheitsministeriums klärte darauf die Vorgehensweise in diesen Fällen. Die Regelungen gelten für Bewohner Kolumbiens, die beim staatlichen Gesundheitswesen registriert sind.
Internetseite der "Fundacion Pro Derecho a Morir Dignamente" (DMD Colombia) mit weiteren Informationen (Link)
Staat Victoria, Australien
Am 29. November 2017 stimmte das Parlament von Victoria, Australien für den «Voluntary Assisted Dying Act 2017». Das Gesetzt erlaubt Einwohnern des Staates Victoria, die leiden und strikte Voraussetzungen erfüllen, wenn sie dies wünschen Zugang zu ärztlich unterstützter Suizidhilfe oder im Ausnahmefällen Aktiver Sterbehilfe. Das Gesetzt trat am 19. Juni 2019 in Kraft.
Informationen der Regierung von Victoria (Link)
Informationen von «Dying with Dignity Victoria» (Link)
Westaustralien
Am 10 Dezember 2019 stimmte das Parlament von Western Australia für das «Voluntary Assisted Dying Act 2019» Gesetz. Es trat Mitte 2021 in Kraft. Personen mit einer zum Tod führenden Krankheit und sechs oder weniger Monate Lebenserwartung – oder ein Jahr im Falle einer neurodegenerativen Erkrankung – erhalten damit Zugang zu professioneller Hilfe um ihr Leben beenden zu können.
Informationen der Regierung / des Gesundheitsdepartements (Link)
Informationen von «Dying with Dignity Western Australia» (Link)
Tasmanien, Australien
Am 23 March 2021 stimmte das Parlament von Tasmanien für das «End-of-Life Choices (Voluntary Assisted Dying) Bill» Gesetz. Damit ist Tasmania der dritte australische Staat, der ein Gesetz einführte, welches die Möglichkeit gibt, das eigene Leben vorzeitig mit professioneller Hilfe zu beenden. Das Gesetz trat am 23. October 2022 in Kraft.
End-of-Life Choices (VAD) Act 2021 (Link)
Informationen des Gesundheitsdepartements (Link)
Südaustralien
Das «Voluntary Assisted Dying Bill 2020» Gesetz wurde am 24. Juni 2021 vom Parlament von South Australia verabschiedet. Wer über 18 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr im Staat lebt, an einer zum Tod führenden Krankheit mit sechs oder weniger Monate Lebenserwartung – oder ein Jahr im Falle einer neurodegenerativen Erkrankung – leidet, erhält nach Zustimmung durch zwei Ärzten Zugang zu professioneller Hilfe um sein Leben beenden zu können.
Informationen der Regierung / des Gesundheitsdepartements (Link)
Queensland, Australien
Mit 61 gegen 30 Stimmen votierte das Parlament von Queensland am 16. September 2021 für das “Voluntary Assisted Dying Bill 2021” Gesetz. Die Voraussetzungen für den Zugang zu ärztlich assistierter Suizidhilfe und aktiver Sterbehilfe sind ähnlich wie in den anderen australischen Staaten. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten
Informationen der Regierung / Queensland Health (Link)
New South Wales, Australian
Das Parlament von New South Wales stimmte am 19. Mai 2022 für den Voluntary Assisted Dying Act 2022. Das Gesetz trat am 28. November 2023 in Kraft. Volljährige und urteilsfähige Personen, die ein Jahr im Staat NSW gelebt haben, und an einer fortgeschrittenen und progressiven Krankheit leiden, die voraussichtlich in 6 Monaten zum Tod führt (12 Monate bei neurodegenerativen Diagnosen), haben Zugang zu ärztlich unterstützter Suizidhilfe oder Aktiver Sterbehilfe.
Informationen der Regierung / des Gesundheitsdepartements (Link)
Neuseeland
Am 7. November 2021 trat der «End of Life Choice Act 2019» in Kraft. Dieser ermöglicht Zugang zu Medikamenten zum Zwecke von Suizidhilfe («Assisted Dying») für urteilsfähige volljährige Neuseeländer, die unerträglich an einer terminalen Krankheit leiden, die voraussichtlich innert sechs Monaten zum Tod führen wird.
Informationen des Gesundheitsministeriums (Link)
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