Aktuelles / Blog

 

14. März 2024

Medienmitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben –
Menschenwürdig sterben
Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2024 Dr. Pierre Beck: Eine Einordnung

Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetztes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht. (pdf)


18. Januar 2024

DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben war am 1. Nationalen Alterskongress der Pro Senectute: die interessanten Referate, Bilder und mehr finden Sie >> hier


7. Dezember 2023

Communiqué von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben
Das «letzte Menschenrecht»: Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über das eigene Lebensende
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2023

Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes sind mancherorts weit davon entfernt, geltendes Recht zu sein. Dabei ist dieses «letzte Menschenrecht» eine elementare Voraussetzung für ein würdevolles Leben und Sterben. Der Verein «DIGNITAS – Menschenwüridg leben – Menschenwürdig sterben» arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern. (pdf)


1. November 2023

Volksinitiative im Kanton Zürich eingereicht:
Überwältigende Unterstützung für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen

Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" ist gross. Das Initiativkomitee konnte heute rund 13’000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen. Die notwendigen 6000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen. Die Initiative wird von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» unterstützt. Das Initiativkomitee dankt all jenen, die sich mit ihrer Unterschrift für die Selbstbestimmung eingesetzt haben.

Communiqué des Initiativkomitees (pdf)

Webseite der Initiative (Link)


26. Oktober 2023

Medienmitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben –
Menschenwürdig sterben
Kanton Nidwalden: Ja zur Selbstbestimmung am Lebensende
auch in Alters- und Pflegeheimen

Der Nidwaldner Landrat verpflichtet alle Gesundheitseinrichtungen, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu respektieren und in ihren Räumlichkeiten Freitodbegleitungen zuzulassen. Er hat am Mittwoch, 25. Oktober 2023, einer entsprechenden Motion von Landrätin Elena Kaiser (GRÜNE) mit 36 Ja- zu 17 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich zugestimmt. (pdf)


25. September 2023

Medienmitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben –
Menschenwürdig sterben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte setzt das von DIGNITAS gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren fort

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von DIGNITAS gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf über das Lebensende in Frankreich auf Interesse stossen. (pdf)


Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September 2023

Tabu überwinden und über Suizid reden kann Leben retten

Der Welttag der Suizidprävention erinnert daran, dass Suizid ein grosses Gesundheitsproblem ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet mit jährlich 700’000 Todesfällen durch Suizid weltweit. Die Zahl der Suizidversuche ist um ein Vielfaches höher. Die wirksamen Mittel der Suizidversuchs- und Suizidprävention heissen Respekt, offene Beratung und Tabu überwinden. Offenheit gegenüber dem Thema Suizid ist ein Schlüssel dazu. (Communiqué / PDF)


«Hallo Tod!» Festival  25. - 27. August 2023

Der Tod ist unser ständiger Begleiter im Leben und nimmt keine Rücksicht auf Alter, Herkunft oder sozialen Status. Ob wir das nun wahrhaben wollen oder nicht. «Hallo, Tod!» lädt dazu ein, dem Unausweichlichen zu begegnen, kreativ und im Austausch mit anderen. Dabei richten sich verschiedene Aktionen und Projekte an die breite, interessierte Öffentlichkeit; mit einem Fokus auf jene Menschen, die mitten im Leben stehen.

Mit Podium zum Thema Suizid mit Suizidprävention Zürich und «Leben, was geht! – Suizid im Gespräch mit Hinterbliebenen» (Link zum Programm)


7. August 2023

Zur Debatte über die gescheiterten Suizidhilfegesetze in Deutschland

In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland «regeln» sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der «Alternative für Deutschland» (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli en Ausschlag für das Scheitern gegeben habe. Das ist erstens falsch und zweitens wird damit von der bedenklichen Tatsache abgelenkt, dass ein erheblicher Teil der Abgeordneten, die an der Abstimmung teilgenommen haben, einem mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederum verfassungswidrigen Gesetz zustimmen wollte. >> weiterlesen


26. Juni 2023

Zweiter Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof zur Liberalisierung der Sterbehilfe in Österreich

Mit Unterstützung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende ÖGHL einen neuerlichen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof VfGH eingebracht. Das «Sterbeverfügungsgesetz» (StVfG), welches nach dem ersten erfolgreichen Individualantrag entstand, gewährt schwerleidenden Menschen den Zugang zu ihrem «letzten Menschenrecht» unzureichend. Der neue Antrag an den VfGH soll insbesondere unzumutbare Hürden abbauen und das Informationsangebot verbessern (Link)


9. Juni 2023

Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» im Kanton Zürich lanciert

Private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sind immer noch nicht dazu verpflichtet, Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen – selbst, wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Das muss sich ändern. Mehrere Politikerinnen und Politiker sowie Persönlichkeiten, welche die Suizidhilfe seit Jahren unterstützen, haben sich deshalb im Initiativkomitee «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zusammengeschlossen und eine kantonale Volksinitiative gestartet.

Communiqué des Initiativkomitees (pdf)

Webseite der Initiative (Link)


22. Mai 2023

Eine Gruppe von 31 in Frankreich lebenden Personen klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Eine Gruppe von 31 Personen reichte am 28. April 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Beschwerden gegen Frankreich ein. Dieses von DIGNITAS koordinierte, noch nie dagewesene Verfahren dient dazu, das Recht auf Wahlfreiheit über das eigene Lebensende durchzusetzen und den Weg zur Sterbehilfe (Assistierter Suizid und/oder direkte aktive Sterbehilfe) in Frankreich zu ebnen. (pdf)


17. Mai 2023

25 Jahre DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben

Heute feiert der gemeinnützig tätige Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» den 25. Jahrestag seiner Gründung. In den 25 Jahren seines Bestehens hat der Verein Zehntausende von Menschen in Fragen bezüglich ihrer Optionen in der selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebensendes beraten und hat bedeutende Erfolge erzielt für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende – in der Schweiz und weltweit. (pdf)


1. März 2023

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Rückblick 2022 und Ausblick 2023
Engagement für verbesserte Rechtslage nicht nur im Ausland; Suizidversuchsprävention weiterhin im Zentrum der Beratungstätigkeit

Das langjährige internationale juristische Engagement des gemeinnützig tätigen Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» und die politische Arbeit zugunsten des (Menschen-)Rechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende wurden 2022 fortgesetzt. In der Schweiz setzte der Verein einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Zugangs von Bewohnerinnen und Bewohnern von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von DIGNITAS. (pdf)


27. November 2022

Medienmitteilung
von
DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Wahlfreiheit am Lebensende im Kanton Wallis deutlich bestätigt

Der Kanton Wallis hat sich heute für die Menschenrechte entschieden. Der klare Entscheid für die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen hat Signalwirkung auf die ganze Schweiz. «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» setzt sich für dieses Recht ein und freut sich über den Entscheid. In vielen anderen Kantonen ist es noch immer den Institutionen überlassen, ob sie das grundlegende Menschenrecht respektieren wollen, dass jede Person selbst über das eigene Lebensende entscheiden kann. (pdf)


1. November 2022

Medienmitteilung
von
DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Der Zürcher Kantonsrat weigert sich, die Selbstbestimmung am Lebendende, das letzte Menschenrecht in öffentlichen Pflegeinstitutionen, zu gewährleisten

Bisher haben die Heimleitungen ungeachtet der übergeordneten Gesetzgebung selbst entschieden, ob sie in ihren Räumen Suizidhilfe zulassen wollen oder nicht. Jene, die sie nicht zuliessen, haben dadurch das Recht auf Selbstbestimmung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt. Die Parlamentarische Initiative von Hanspeter Göldi wollte mittels einer Ergänzung im Zürcher Gesundheits- gesetz erreichen, dass die Selbstbestimmung auch am Lebensende in allen kantonalen Alters- und Pflegeheimen, die öffentliche Mittel beziehen, gewährleistet und Suizidhilfe in ihren Räumen zugelassen wird. Eine sehr knappe Mehrheit von 81 gegenüber 80 Stimmen unterstützte einen Änderungsantrag des Präsidenten der Zürcher Ärztever- einigung, Josef Widler von der Mittepartei (früher Christliche Volkspartei CVP). In seinem Antrag steht, dass nur Heime mit einem kommunalen Leistungsauftrag Suizidhilfe dulden müssen, aber alle anderen nicht. Kommunale Leistungsaufträge schränken die Heime einzig dahingehend ein, dass sie keine Gewinne erzielen dürfen. Das kann aber nicht als Kriterium herangezogen werden, ob Suizidhilfe in einem Heim zugelassen sein soll oder nicht. Jede Einrichtung, die eine Dienstleistung erbringt, für die in irgendeiner Form finanzielle Mittel vom Staat fliessen, steht in der Pflicht, die Grundfreiheiten und Menschenrechte zu respektieren. (pdf)


26. Oktober 2022

Der Standpunkt
von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben»
zu Suizidhilfe in Gesundheitseinrichtungen

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfe in Gesundheitseinrichtungen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Der ärztlich unterstützte begleitete Suizid ist seit rund 40 Jahren Praxis in der Schweiz. Das Bundesgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und weitere Gerichte haben die Freiheit und das Recht bestätigt, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen und dafür die Unterstützung Dritter zu beanspruchen. Ein selbst gestaltetes Lebensende in den eigenen vier Wänden ist eine Selbstverständlichkeit und der Wunsch der meisten Menschen. Wenn die Kräfte nachlassen und zunehmend Unterstützung und Pflege nötig werden, ist womöglich der Umzug in ein Alters- und Pflegeheim angezeigt. Die Wohnung oder das Zimmer in einer solchen Gesundheitseinrichtung wird zu den neuen eigenen vier Wänden. Dass die Grundfreiheiten und Menschenrechte auch dort gelten, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch einige Einrichtungen und konservativ-religiöse Kreise glauben nicht nur, dass in diesem neuen Zuhause ausschliesslich das Hausrecht der jeweiligen Einrichtung gelte, sondern auch, dass dieses über den Freiheiten und Menschenrechten der Bewohner stehe und damit diesen das Recht auf Suizidhilfe verwehrt werden könne. Dies ist jedoch ein zweifacher Irrtum. >> mehr


7. September 2022

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Zum Welttag der Suizidprävention 10. September 2022
Respekt, offene Beratung und Überwindung von Tabu zur Prävention von Suizidversuchen

Der Welttag der Suizidprävention erinnert daran, dass Suizid immer noch eines der grössten Gesundheitsprobleme der Welt ist. Gescheiterte Suizidversuche sind ebenso dramatische Ereignisse wie unbegleitete vollendete Suizide. Gerade bei Menschen mit erhöhter Suizidgefährdung – dazu gehören auch Menschen mit einer schweren medizinischen Diagnose – braucht es wirksame Mittel der Suizidprävention und der Suizidversuchsprävention. Die Mittel heissen: Respekt, offene Beratung, Tabu überwinden. (pdf)


14. Juli 2022

Eine Arbeitsgruppe geleitet vom Bundesamt für Gesundheit BAG und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) führte vom 17. Mai bis 15. Juli 2022 eine Vernehmlassung zur Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) durch.

Bei der gesundheitlichen Vorausplanung geht es darum, Gespräche über persönliche Werte, Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit anzuregen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit für Drittpersonen greifbar festzuhalten, etwa mittels Patientenverfügung.

Die Analyse von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ergab: Die SAMW formuliert als Ziel, «Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der Gesundheitlichen Vorausplanung zu verbessern». Auf den ersten Blick eine gute Sache. Schaut man jedoch genau hin, zeigt sich einerseits ein Bezug zum umstrittenen Forschungsprojekt NFP 67, und anderseits wird die Patientenverfügung problematisiert – wohl mit der versteckten Absicht, dass diese in Zukunft nur noch dann wirksam ist, wenn sich jemand, der für sich eine Patientenverfügung aufgesetzt hat, vorab von ausgewählten «Fachpersonen» hat «beraten» lassen. Dies steht im Widerspruch zur bestehenden gesetzlichen Regelung, die es jedem ermöglicht, eine Patientenverfügung unbürokratisch und unabhängig zu erstellen und diese respektiert zu wissen.

Auslöser der Vernehmlassung zur GVP war ein Postulat, das auf das Nationale Forschungsprojekt NFP 67 Bezug nimmt. Die SAMW steht seit mehreren Jahren zunehmend unter dem Einfluss von Bevormunderinnen und Moralisten, die unter dem Deckmantel von «Schutz und Sicherheit» versuchen, die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende einzuschränken. Jüngst hat die SAMW – notabene unter Ausschluss der Öffentlichkeit – mit der «Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte» FMH ihre «medizin-ethischen Richtlinien» im Bereich Suizidhilfe verschärft.

Das Ende Februar 2019 abgeschlossene Nationale Forschungsprojekt NFP 67 wurde durch den umstrittenen katholischen Moraltheologen Markus Zimmermann (ex -Acklin) mit-geleitet, wurde von fragwürdigen Projektmitwirkenden bearbeitet, war teils tendenziös und unwissenschaftlich und sah sich entsprechend Kritik ausgesetzt. Konservative Kräfte und Bürokraten im Bundesamt für Gesundheit BAG und in Bundesbern beteiligen sich an derlei fragwürdigen Projekten, die noch dazu mit Steuergeldern finanziert werden.

Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (PDF)


23. Mai 2022

Medienmitteilung von DIGNITASMenschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Im Kanton Zürich muss in Alters- und Pflegeheimen Suizidhilfe zugelassen werden

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Heute Montag, 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können. (pdf)


17. Mai 2022

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Schweizer Bevölkerung für Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen
Intensive Debatte im Zürcher Kantonsrat am 23. Mai erwartet

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung. Wie Umfragen belegen, sind heute 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung der Meinung, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, Suizidhilfe zulassen müssten. (pdf)


4. Mai 2022

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen
Ärzteorganisationen wollen die Suizidhilfe erschweren

Die Ärzteorganisationen FMH und Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wollen ihre «Richtlinien» zur Suizidhilfe verschärfen: Für betroffene Menschen sowie die Ärzteschaft sollen neue Hürden entstehen. Werden diese geplanten SAMW-Richtlinien ins Standesrecht der FMH überführt, wird die Unterstützung leidender Sterbewilliger massiv erschwert. (pdf)


21. April 2022

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Proaktive Zustimmung oder stillschweigendes Erlauben und ausdrücklicher Widerspruch?
Zur Abstimmung über die Organspende am 15. Mai 2022

Am 15. Mai 2022 können die Schweizer Stimmberechtigen über einen Systemwechsel bei der Organspende entscheiden: Festhalten an der bisherigen Zustimmungslösung oder Einführung der vom Bundesrat und Parlament vorgeschlagenen Widerspruchslösung. Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» empfiehlt: Nachdenken, sich informieren, entscheiden und handeln. (pdf)


7. April 2022

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
DIGNITAS verlangt Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende in Zürcher Alters- und Pflegeheimen

Heute ist es im Kanton Zürich den Alters- und Pflegeheimen überlassen, ob sie Suizidhilfe in ihren Räumen zulassen oder verbieten. Die Parlamentarische Initiative Göldi 110/2019 verlangt, dass das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende auch in öffentlich unterstützten Alters- und Pflegeheimen gewährleistet wird und alle, die dies wollen, Suizidhilfe durch externe Organisationen im Heim selbst in Anspruch nehmen dürfen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, KSSG, empfiehlt dem Kantonsrat nun diesen Vorstoss abzulehnen. (pdf)


24. März 2022

Podiumsdiskussion anlässlich der Buchvernissage «Selbstbestimmt bis zuletzt» (Link), einem Buch über 40 Jahre Assistierter Suizid in der Schweiz, von Karl Lüönd, im Zunfthaus zur Schmiden in Zürich.

Teilnehmer:
Karl Lüönd, Publizist und Sachbuchautor
Marion Schafroth, Präsidentin von EXIT (Deutsche Schweiz), Ärztin
Ludwig A. Minelli, Gründer von Dignitas, Rechtsanwalt
Peter Schneider, Psychoanalytiker und Kolumnist beim «Tages-Anzeiger»
Matthias Ackeret, Verleger, Chefredaktor von «Persönlich» und Autor
Sandro Brotz (Moderation), Journalist und Fernsehmoderator beim SRF

Tonaufnahme der Podiumsdiskussion (Link)


März 2022

«Thomas Morus und die Sterbehilfe: Bekenntnis oder Satire?»

In diesem Aufsatz stellt der Autor, Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Gründer von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» eines der wenigen literarischen Zeugnisse vor, die sich zu Beginn der Neuzeit mit dem Thema «Sterbehilfe» befassten. Dabei erläutert er die Kapitel des Buches genauer, die sich auf den Umgang mit Kranken und Moribunden beziehen. Sein Augenmerk gilt dabei dem Problem, dass diese Aussagen eines Heiligen, Thomas Morus, den Lehren der römisch-katholischen Kirche und deren Umgang damit widersprechen. (PDF)

Erschienen in Heft 79, März 2022, Ausgabe 1/2022 der Zeitschrift «Aufklärung & Kritik», die von der «Gesellschaft für Kritische Philosophie» GKP herausgegeben wird. (Link)


9. Februar 2022

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Rückblick 2021 und Ausblick 2022
Konsolidierung der internationalen juristischen Arbeit; Suizidversuchsprävention weiterhin im Zentrum der Beratungstätigkeit

Das langjährige internationale juristische Engagement des gemeinnützig tätigen Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» wurde 2021 fortgesetzt und konsolidiert. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von DIGNITAS. Der Verein wird sich 2022 unvermindert für Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge einsetzen – in der Schweiz und international. (pdf)


23. Januar 2022

«Freitod ist ein Menschenrecht»

Interview mit Ludwig A. Minelli, dem Gründer des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» in der Südtiroler «Tageszeitung» (Link)


12. November 2021

Vernehmlassung zum Sterbeverfügungsgesetz in Österreich | 150/ME

Mit Urteil vom 11. Dezember 2020 befand der österreichische Verfassungsgerichtshofs das Blankoverbot des assistierten Suizids für verfassungswidrig. Das Urteil tritt per 1. Januar 2022 in Kraft; diese aufschiebenden Wirkung soll dem Gesetzgeber die Mögliichkeit gewähren, allenfalls ein die Materie regelndes Gesetz vorzulegen. Am 23. Oktober präsentierte die Regierung den «Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden» zur Begutachtung mit einer kurzen dreiwöchigen Frist. DIGNITAS hat den Gesetzesentwurf geprüft und stellt fest, dass manche Bestimmungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten würden.

Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)

Webseite des Parlaments mit Informationen zum Entwurf (Link)

Aufsatz «Braucht Österreich jetzt ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe?» (Link)

Artikel «Die Sterbeverfügung als neue Rechtsfigur am Lebensende» (Link)


2. November 2021

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende
World Right to Die Day

An die Gesetzgeber: Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen eurer Bürgerinnen und Bürger besser!

Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht. (pdf)


22. September 2021

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Recht auf Zugang zu einem selbstbestimmten Lebensende in Frankreich:
DIGNITAS bringt das Natrium-Pentobarbital-Verbot vor den französischen Staatsrat

Der international tätige Schweizer Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben –Menschenwürdig sterben» hält das in Frankreich geltende Verschreibungsverbot des Medikaments Natrium-Pentobarbital zur selbstbestimmten Lebensbeendigung für verfassungswidrig. Er beantragt beim Conseil d’État (Staatsrat) die Aufhebung dieses Verbots, damit in Frankreich lebende Personen künftig das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in ihrem eigenen Land in Anspruch nehmen können. DIGNITAS wird in diesem Rechtsverfahren durch den renommierten französischen Anwalt Patrice Spinosi vertreten. (pdf)


7. September 2021

Mitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben
Zum Welttag der Suizidprävention 10. September 2021
Selbstbestimmung am Lebensende – auch in Alters- und Pflegeheimen

Der Welttag der Suizidprävention von Freitag, 10. September erinnert daran, dass Suizid immer noch eines der grössten Gesundheitsprobleme der Welt ist. Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» beschäftigt sich sowohl mit Suizidprävention als auch mit Suizidversuchsprävention. DIGNITAS setzt sich dafür ein, dass dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende nachgelebt wird. Auch in Schweizer Alters- und Pflegezentren. (pdf)


30. August 2021

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben:
Braucht Österreich ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe? Eine juristische Analyse

Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien mit Wirkung ab 1. Januar 2022 das Blankoverbot von Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsbegründung wurde von vielen Akteuren in Österreich als Auftrag verstanden, ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe zu erstellen. Eine juristische Analyse zeigt jedoch, dass das Verfassungsgericht differenzierter argumentiert und nicht zwingend den Erlass eines Sondergesetzes vorschreibt. (pdf)


Kultur & Lebensende – Ausstellung in Zürich «The End - My Friend? Umsorgt in den Tod» 7. - 9. September 2021 | Vernissage: 2. September ab 19:00 Uhr

Oft ist es nicht der Tod, der dem Menschen Angst macht, sondern der Weg dorthin: das Sterben. Dank der Errungenschaften moderner Medizin ist das Sterben oft kein plötzliches Ereignis mehr, sondern ein häufig jahrelanger Prozess. Die Palliativmedizin leistet einen wichtigen Beitrag zu einem würdigen Sterben. Die Ausstellung geht der Frage nach, ob der Tod ein Freund sein kann. (Link)


16. Juni 2021

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben:
Bündner Grossrat überweist den Auftrag Pajic betreffend Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen ohne Gegenstimme an die Regierung

«DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist erfreut über das deutliche Bekenntnis des Bündner Grossrats zur Selbstbestimmung am Lebensende. Grossrat und Medizinstudent Pascal Pajic verlangt, dass auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen die vom Schweizer Bundesgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte Freiheit garantiert sein muss, über Art und Zeitpunkt ihres Lebensendes selbst zu bestimmen. (pdf)


15. Mai 2021

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben:
Vor zehn Jahren:
Zürcherinnen und Zürcher sprechen sich klar für die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende aus

Am 15. Mai 2011 schickte das Zürcher Stimmvolk gleich zwei Abstimmungsvorlagen deutlich bachab und stärkte damit Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über das eigene Lebensende. Diese zu sichern und zu bewahren, ist und bleibt eine wichtige Aufgabe – nicht nur in der Schweiz. (pdf)


21. April 2021

Selbstbestimmung über das eigene Lebensende womöglich bald auch in Chile

Am 20. April 2021 verabschiedete die Abgeordnetenkammer des chilenischen Parlaments in Valparaíso eine Gesetzvorlage, die für über-18-Jährige sowohl Assistierter Suizid wie auch Aktive Sterbehilfe durch Ärzte ermöglichen soll. Das Gesetz verlangt, dass zwei Ärzte eine schwere, unheilbare Krankheit diagnostiziert haben, die mit unerträglichen körperlichen Beschwerden verbunden ist. Als nächstes geht der Gesetzesentwurf in den Senat, die Kleine Kammer der Legislative.

Artikel der AP (Link, auf Englisch)


13. April 2021

In memoriam Hans Küng

Communiqué von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben


12. April 2021

Umfrage zur Suizidhilfe und Aktiver Sterbehile in Österreich

Das Meinungsforschungsinstitut INTEGRAL hat im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende ÖGHL über 1000 Österreicherinnen und Österreicher über ihre Einstellung zum Assistierten Suizid und zur Aktiven Sterbehilfe befragt. 80% finden die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs gut, wonach das Verbot der Suizidhilfe verfassungswidrig ist. Das Verfahren zu diesem Gerichtsentscheid war von DIGNITAS in Auftrag gegeben worden. Knapp ein Drittel der Befragten denkt, dass diese Entscheidung noch zu wenig weit geht und wünscht sich die rechtliche Möglichkeit, eine Vorab-Sterbeverfügung anzuordnen. Insgesamt finden nur 9% der ÖsterreicherInnen, dass Sterbehilfe verboten bleiben sollte.

Mitteilung der ÖGHL (Link)


8. März 2021

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Rückblick 2020 und Ausblick 2021
Die internationale juristische Arbeit des Vereins trägt Früchte; Suizidversuchsprävention weiterhin im Zentrum der Beratungstätigkeit

Das langjährige internationale juristische Engagement des gemeinnützig tätigen Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» führte 2020 zu erfreulichen Gerichtsurteilen in Deutschland und in Österreich zugunsten des Rechts des Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu entscheiden und dabei auch die Hilfe Dritter zu beanspruchen. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von DIGNITAS. Der Verein wird sich 2021 unvermindert für Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge einsetzen – in der Schweiz und international. (PDF)


29. Januar 2021

Gemeinsame Medienmitteilung von DIGNITAS und EXIT A.D.M.D. Suisse romande: Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen: Drei Viertel der Walliser Bevölkerung dafür

Gemäss einer im Auftrag von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» und EXIT A.D.M.D. Suisse romande vom Institut gfs-zürich durchgeführten repräsentativen Befragung sind drei Viertel der befragten Walliserinnen und Walliser der Meinung, dass Alters- und Pflegeheime in ihren Einrichtungen Suizidhilfe durch eine Organisation wie EXIT oder DIGNITAS zulassen müssen. Dies ist ein klarer Auftrag der Bevölkerung an die Mitglieder des Grossen Rates, die am 8. Februar 2021 im Rahmen des «Gesetzes über die Begleitung am Lebensende» über diese Frage zu befinden haben. (PDF)

Die detaillierten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier.


Dezember 2020

«Vom Tabu zum Menschenrecht»

In diesem Aufsatz zeichnet der Autor, Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Gründer von DIGNITAS, einerseits die geschichtliche Entwicklung der gesellschaftlichen Einstellung zum Suizid seit dem Altertum nach und zeigt anderseits auf, wie aus dem jahrhundertealten Suizid-Tabu ein Menschenrecht geworden ist. Die Gründung des Schweizer Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» im Jahre 1998 und die Gründung des deutschen Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» im Jahre 2005 haben diese Entwicklung massgebend beeinflusst. (PDF)

Erschienen in der Juli- und Herbstausgabe 2020 der Zeitschrift «Aufklärung & Kritik» Nrn. 3 und 4/2020), die von der «Gesellschaft für Kritische Philosophie» (GKP) herausgegeben wird. (Link)


11. Dezember 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben: Österreichischer Verfassungsgerichtshof hebt Suizidhilfe-Verbot auf

Heute, 11. Dezember 2020 – just am Folgetag des internationalen Tags der Menschenrechte – entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien über die im Auftrag des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (kurz: «DIGNITAS») durch die Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal eingereichte Verfassungsklage gegen das strafrechtliche Verbot von Suizidhilfe und Aktiver Sterbehilfe in Österreich: Das Verbot der Suizidhilfe (zweiter Tatbestand von § 78 öStGB) ist verfassungswidrig. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger Österreichs endlich die Wahlfreiheit und das Menschenrecht, welches ihnen schon lange zusteht: Dass sie über den Zeitpunkt ihres Leidens- und Lebensendes selbst entscheiden und dafür Hilfe Dritter, somit auch professionelle Hilfe, in Anspruch nehmen können. (PDF)

Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs: «Es ist verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten» Entscheidungsgründe und Video der Verkündung des Urteils (Link)


2. November 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende 2020: Gesetzgeber müssen die Lebensende-Entscheidungen ihrer Bürgerinnen und Bürger respektieren

Während Sterbehilfe in den letzten Jahren in mehreren Ländern legalisiert wurde und in weiteren Ländern Initiativen dazu im Gange sind, halten Gegner weiterhin Mythen aufrecht und versuchen, Ängste vor der Sterbehilfe zu schüren. Die Fakten zeigen, dass sie falsch liegen. Es ist an der Zeit, dass Gesetzgeber die Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger bezüglich Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über ihr eigenes Lebensende respektieren. (PDF)


21. September 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS: Verhandlung vor dem Wiener Verfassungsgerichtshof über das Suizidhilfe-Verbot in Österreich

Am Donnerstag, 24. September 2020 findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» durch die Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal eingereichten Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. (PDF)


14. September 2020

Zürcher Kantonsrat unterstützt Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen

«DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» begrüsst den deutlichen Entscheid des Zürcher Kantonsrates, die Parlamentarische Initiative 110/2019 «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» von Hanspeter Göldi mit 111 Stimmen vorläufig zu unterstützen und der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) zur Beratung zu überweisen. (PDF)


10. September 2020

Botschaft des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» zum Welttag der Suizidprävention

Nötiger denn je: Suizidversuchsprävention

Gescheiterte Suizidversuche sind ebenso dramatische Ereignisse wie unbegleitete vollendete Suizide. In der Schweiz nehmen sich jährlich rund 1'000 Menschen das Leben. Fachorganisationen, die Weltgesundheitsorganisation und das Bundesamt für Gesundheit schätzen, dass die Anzahl gescheiterter Suizidversuche um ein Vielfaches höher liegt als die Zahl der Suizide. Suizidprävention muss darum immer auch Suizidversuchsprävention sein. Die Mittel heissen: Respekt, offene Beratung, Tabu überwinden. (PDF)


21. August 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS: Freispruch von Ludwig A. Minelli rechtskräftig

2013 leitete die Zürcher Staatsanwaltschaft eine umfassende Überprüfung der Tätigkeit von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ein. Der Verein be-grüsste die Untersuchung. Die darauffolgende Anklage richtete sich als Präzedenzverfah-ren gegen den Gründer des Vereins, Ludwig A. Minelli. Der Vorwurf: Verletzung von Art. 115 (Suizidhilfe aus selbstsüchtigen Gründen) und Art. 157 (Wucher) des Strafgesetzbu-ches. Das Bezirksgericht Uster beendete das erstinstanzliche Verfahren am 1. Juni 2018 mit einem ausführlich begründeten, vollumfänglichen Freispruch. Nun ist das Verfahren definitiv abgeschlossen, der Freispruch ist rechtskräftig. (PDF)


26. Februar 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS: Das deutsche Verfassungsgericht erklärt § 217 StGB «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» für nichtig – ein wichtiger Schritt für echte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende; jetzt geht es um das «Wie»

Die Vereine «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» Schweiz und Deutschland begrüssen ausserordentlich den Entscheid des Bundesverfassungs- gerichts vom 26. Februar 2020, wonach § 217 StGB für nichtig erklärt wird. Mit dem Urteil ist wiederholt durchgeführte und somit professionelle Suizidhilfe in Deutschland nicht mehr verboten. Dieses Urteil dürfte auch für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn richtungsweisend sein. Dieser verweigert in verfassungswidriger Weise die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 «Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung». Damit verhindert die deutsche Regierung Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verlängert Leid und begünstigt riskante Suizidversuche. (PDF)

 

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24.2.2020 (Link)

 


29. Januar 2020

Medienmitteilung von DIGNITAS: Jahresrückblick 2019 und Ausblick 2020

Umfassende Beratung und Suizidversuchsprävention blieben auch 2019 ein wichtiger Teil der Tätigkeit des gemeinnützig arbeitenden Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben». Im Rahmen seines nationalen und internationalen juristischen und politischen Engagements verfasste der Verein mehrere Stellungnahmen für politische Vernehmlassungen und initiierte, unterstützte und begleitete Rechtsfälle sowie politische Vorstösse. 2019 nahm die Zahl der Mitglieder weiter zu, auf 9‘822. Nach wie vor nehmen weniger als 3 % aller Mitglieder von DIGNITAS eine Freitodbegleitung in Anspruch; 2019 waren es 256. DIGNITAS wird sich auch 2020 unvermindert für Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge, einsetzen. (PDF)


16. November 2019

Tagung «Altersfreitod» von EXIT

Programm, Mitwirkende (Link)

Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Suizidhilfe bei betagten Menschen,
Dr. iur. Daniel Häring (PDF)

Hochaltrigkeit – Zur Lebenssituation der über 80-jährigen Frauen und Männer in der Schweiz, Prof. Dr. phil. François Höpflinger (PDF)

Memorandum zu den ethischen Aspekten des Altersfreitods,
Prof. Dr. phil. Klaus Peter Rippe (PDF)


12. November 2019

DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben nahm am Forum Suizidprävention 2019 von «IPSILON – Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz» teil. Die Unterlagen der Referate und Workshops des Forums mit dem Tagungsthema «Männer», wie auch jene der Foren 2018 und 2017, an denen DIGNITAS teilnahm, sind hier aufgeschaltet: >> Link


26. September 2019

Nationalratswahlen 2019:
Wahlempfehlung für den Kanton Zürich

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen vom 20. Oktober 2019 hat der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» die Zürcher Spitzenkandidierenden für den Nationalrat angeschrieben und sie gebeten, ihre Haltung zum bewährten Schweizer Modell von Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Leben und am Lebensende darzulegen. Aufgrund einer sorgfältigen Analyse der Antworten kann DIGNITAS eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Parteien zur Wahl empfehlen.

Wahlempfehlung zum Herunterladen (PDF)


10. September 2019

Botschaft des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» zum Welttag der Suizidprävention

Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass sich weltweit alle 40 Sekunden ein Mensch das Leben nimmt. Weshalb es für eine wirksame Suizidprävention auch eine wirksame Suizidversuchsprävention braucht, lesen Sie hier.


5. August 2019

«Die selbstverantwortliche Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist durch die Verfassung unter besonderen Schutz gestellt. Selbstbestimmt dem eigenen Leben ein Ende setzen zu dürfen, schliesst natürlich das Recht auf Beratung und unterstützende Begleitung ein.»

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate zur Frage der Verfassungsmässigkeit des deutschen Strafgesetzbuch § 217; in: «Saarländisches Anwaltsblatt», Ausgabe 2 / 2019

Link zum Artikel (PDF) und zur Gesamtausgabe (PDF)


15. Juni 2019

Referat an der 25. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie DEGRO in Münster, auf Einladung des Berufsverbandes OViRO. (PDF)


13. Juni 2019

Gouverneurin Janet Mills unterschrieb am 12. Juni 2019 das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid für terminal kranke Menschen – den «Death with Dignity Act». Der US-Staat Maine wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem schwerkranke Bewohner des Staates, mit einer Lebenserwartung von nicht mehr als sechs Monaten, Zugang zu legaler Suizidhilfe haben.

Text des Gesetzes LD1313, auf Englisch (Link / PDF)

Weitere Unterlagen, auf Englisch (Link)


29. Mai 2019

Medienmitteilung von DIGNITAS: Suizidhilfe-Verbot in Österreich: DIGNITAS initiiert Verfassungsklage

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe. (PDF)


9. Mai 2019

Medienmitteilung von DIGNITAS: Eine fortschritttliche Mehrheit des Waliser Grossrats entscheidet zugunsten des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» zeigt sich erfreut über den Beschluss des Grossrates, die Walliser Gesundheitsinstitutionen zu verpflichten, in ihren Räumen assistierten Suizid zuzulassen. Das Recht eines Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Todes selber zu bestimmen, kann im Kanton Wallis nur so gewahrt werden. (PDF)


12. April 2019


19. März 2019

Medienmitteilung
von «DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben»

Parlament bestätigt liberale Gesetzgebung beim assistierten Suizid

«DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» begrüsst den Be-schluss des Nationalrates, welcher heute die Standesinitiative des Kantons Neuenburg „Bedingungen für die Suizidhilfe“ diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoss bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.

DIGNITAS ruft hiermit die Räte auf,
1. sich vermehrt für die Suizidversuchs-Prävention zu engagieren und auch Massnahmen einzuleiten, um die Tätigkeit von DIGNITASim Schweizer Gesundheitswesen zu integrieren; und
2. sich in denjenigen Ländern Europas für eine Legalisierung der Suizidhilfe nach Schweizer Vorbild zu engagieren, welche die sowohl vom Bundesgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte Wahlfreiheit bezüglich des eigenen Lebensendes noch nicht respektieren und ihre Bürgerinnen und Bürger damit zwingen, für einen assistierten Suizid den oft beschwerlichen Weg in die Schweiz auf sich zu nehmen.  (PDF)


13. März 2019

Medienmitteilung
von «DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben»

Regierungsrats-Wahlen Kanton Zürich 2019:
Für echte Selbstbestimmung und Freiheit bis zuletzt

Am 24. März wählen die Bürgerinnen und Bürger im Kanton Zürich ein neues Parlament und eine neue Regierung. «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» hat die 13 für den Regierungsrat Kandidierenden auf ihre Haltung zur Wahlfreiheit am Lebensende und zur freiheitlichen Sterbehilfe unter die Lupe genommen. Dazu hat DIGNITAS unter anderem allen Kandidatinnen und Kandidaten einen Fragebogen zugestellt und die Ergebnisse der Befragung von «Smartvote» ausgewertet. Heute versandte DIGNITAS eine entsprechende Wahlinformation. (PDF)

>> Die Wahlinformation zum Herunterladen <<


15. Januar 2019

Medienmitteilung von DIGNITAS: Jahresrückblick 2018 und Ausblick 2019

Umfassende Beratung und Suizidversuchsprävention blieb auch 2018 ein wichtiger Teil der Tätigkeit des gemeinnützig arbeitenden Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben». Im Rahmen seines juristischen und politischen Engagements verfasste der Verein mehrere Stellungnahmen für Vernehmlassungen und unterstützte und begleitete Rechtsfälle und politische Vorstösse im In- und Ausland. Die Zahl der Mitglieder wächst weiter an, während die Anzahl Freitodbegleitungen stabil bleibt. DIGNITAS wird sich auch 2019 für Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge, einsetzen. (PDF)


26. November 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

DIGNITAS ist erfreut über die deutliche Haltung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegenüber der irreführenden „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP. Es zeigt: Die Schweizerinnen und Schweizer lassen sich nicht täuschen, setzen auf echte Selbstbestimmung, und wollen, dass die Menschenrechte auch in der Schweiz weiterhin durchgesetzt werden. (PDF)


23. November 2018

In Würde sterben: Ein Gespräch mit DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben

Im Rahmen der Themenwoche «Tabu-Thema Alter» hat «Radio 24» in Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich und Altersheimen diverse Hintergrundbeiträge rund um das Thema Alter erarbeitet. >> mehr


1. November 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist ein wichtiger Garant für die Freiheit und das Recht des Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selber zu entscheiden. Darum sagt der Verein «DIGNITAS – Menschen- würdig leben – Menschenwürdig sterben» NEIN zur sogenannten „Selbstbestimmungs- initiative“. (PDF)


Was heisst eigentlich "fremde Richter"?

Ein Videobeitrag zur "Selbstbestimmungs"initiative, von und mit Michael Elsener (Link)


30. Oktober 2018

In Italien steht das Verbot der Suizidhilfe auf dem Prüfstand

Am vergangenen Mittwoch, 24. Oktober 2018, hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung. >> Weiterlesen


27. Oktober 2018

Auf Einladung der CVP informierte und diskutierte DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben zusammen mit Pfarrer und Spitalseelsorger Markus Aeschlimann am CVP Stettfurt Morgentreff zum Thema «Selbstbestimmt bis am Ende des Lebens: Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben?»

Skript in Ergänzung zu Referat und Diskussion (Link / PDF)
Webseite der CVP Bezirk Frauenfeld (Link)


26. Oktober 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist nicht überrascht, dass die Delegiertenversammlung der FMH mit einem deutlichen 99 zu 37 Votum die Übernahme der SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» in die FMH-Standesordnung abgelehnt hat. Dass sich der FMH-Vorstand an der Formulierung «unerträgliches Leiden» als Zugangskriterium zu Suizidhilfe stösst und stattdessen Kriterien wie «schwerwiegende chronische oder tödliche Krankheit, deren Symptome sich trotz bestmöglicher Behandlung nicht genügend mildern lassen» wünscht, zeigt, dass er die Patientenautonomie, die Haltung der praxisorientierten Ärztinnen und Ärzte und die geltende Rechtslage ganz offensichtlich missachtet und sich damit ausserhalb der in der Schweiz geltenden Rechtsordnung stellt. Weder Richtlinien der SAMW noch das Standesrecht der FMH können die aufgrund der Verfassung bestehende Freiheit jeden Arztes beschneiden, einer Person, die ihr Leiden und Leben wohl überlegt beenden möchte, dafür ein Rezept für ein geeignetes Medikament auszustellen. (PDF)


22. Oktober 2018

DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben nahm am Forum Suizidprävention 2018 von «IPSILON – Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz» teil. Die Unterlagen der Referate und Workshops des Forums mit dem Tagungsthema «Suizid verstehen», wie auch jene des letztjährigen Forums, an dem DIGNITAS auch teilnahm, sind hier aufgeschaltet: >> Link


12. September 2018

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit im Juni 2018, dass sie einen Entwurf von Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis» zur Vernehmlassung bis 11. September 2018 verabschiedet hat. Diese «sollen eine Orientierungshilfe zur Evaluation der Urteilsfähigkeit bieten». DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben reichte der SAMW eine Stellungnahme ein. Die Untersuchung des Richtlinien-Entwurfs zeigt, dass die juristische Basis in wichtigen Teilen missachtet wurde. Es scheint, der Richtlinien-Entwurf sei mit dem Ziel erarbeitet worden, Regeln auf «ethischer» – somit basierend auf persönlich-weltanschaulichen und theoretischen Moralvorstellungen – aber nicht auf juristischer Grundlage und somit abseits der geltenden Rechtsordnung aufzubauen. Darüber hinaus stützt sich der Entwurf auf eine Studie innerhalb eines Forschungsprojekts, welchem die Prädikate seriös, unabhängig und wissenschaftlich abgesprochen werden mussten und mit dem die SAMW personell und finanziell verbandelt ist. Dass der Entwurf im deutlichen Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung steht, ist nicht nur bedenklich, es entzieht ihm auch sämtliche Legitimität.

Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (PDF)

Medienmitteilung vom 12. September 2018 (PDF)


28. Juni 2018

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesundheitsgesetzes Kanton Wallis

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) des Kantons Wallis informierte am 9. April 2018, dass das vom Grossen Rat am 14. Februar 2008 verabschiedete aktuelle Gesundheitsgesetz angesichts der Entwicklungen des Bundesrechts, aber auch zur Verbesserung gewisser Bestimmungen über die Patientenrechte, die Vorsorgequalität und die Aufsicht, einiger Anpassungen bedarf. Daraufhin hatte das DGSK einen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, welcher mit Ermächtigung des Staatsrates der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet wurde.
DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben» hat den den Gesetzesvorentwurf geprüft und stellt fest, dass er an mehreren Stellen nicht dem geltenden übergeordneten Recht entspricht und den Aspekt, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann, gänzlich ausser Acht lässt. Deshalb beantragt DIGNITAS eine Überarbeitung des Entwurfs.

Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)


27. Juni 2018

Medieninformation von DIGNITAS

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» hat sich vertieft mit den Richtlinien zum «Umgang mit Sterben und Tod» der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. DIGNITAS stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt. (PDF)


1. Juni 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» nimmt den heute ergangenen Freispruch des Gründers des Vereins, Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, erfreut zur Kenntnis. DIGNITAS betrachtete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Verletzung von Art. 115 StGB (Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord) sowie Art. 157 Ziff. 1 (Wucher) von Anfang an als haltlos und als nicht nachvollziehbar. (PDF)


16. Mai 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

Am Donnerstag, 17. Mai 2018, feiert der gemeinnützig tätige Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende. (PDF)


28. April 2018

«Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende – eine gute Grundlage, um Suizide und Suizidversuche zu vermeiden»

Referat von Ludwig A. Minelli an der 38. Jugendsession des Jugendparlaments SG - AI - AR (PDF)


26. März 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS

DIGNITAS begrüsst Antrag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) gegen unnötige weitere Regulierung des selbstbestimmten Lebensendes (PDF)


14. März 2018

«DIGNITAS vermindert Suizidversuche»

Referat von Ludwig A. Minelli bei kultur Schänis (PDF)


9. März 2018

«Wahlfreiheit und Vorsorge für Lebensqualität bis zuletzt»

Skript in Ergänzung zu Referat und Fragerunde bei den Helsana Versicherungen, Stettbach-Dübendorf (PDF)


27. Februar 2018

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit Mitte November 2017, dass sie einen Entwurf der Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod», welche die Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» aus dem Jahr 2004 ersetzen soll, zur Vernehmlassung bis 24. Februar 2018 verabschiedet hat. DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben reichte der SAMW eine Stellungnahme ein, die verschiedene Aspekte beleuchtet, wie zum Beispiel die Rechtsgrundlagen, die Tätigkeit der SAMW, Entwicklungen hin zum vorgelegten Entwurf, usw. DIGNITAS stellt fest, dass der Richtlinien-Entwurf der SAMW dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in einigen Punkten nicht entspricht. Der Entwurf enthält zum Teil schwammige Formulierungen und unklare Begriffe. Vor allem aber berücksichtigt er an mehreren Stellen juristisch Gebotenes nicht. Vereinzelt ist ein Abstellen auf persönlich-weltanschauliche Sichtweisen zu erkennen. Darüber hinaus weist der Richtlinien-Entwurf an keiner Stelle darauf hin, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann.

Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (PDF)

Medienmitteilung vom 27. Februar 2018 (PDF)


11. Januar 2018

Medienmitteilung von DIGNITAS: Jahresrückblick 2017 und Ausblick 2018

2017 blieb die allgemeine Beratung und Suizidversuchsprävention des gemeinnützig arbeitenden Vereins DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ein wichtiger Teil der Tätigkeit. Die juristische und politische Arbeit des Vereins führte zu bedeutenden Erfolgen in Deutschland, Australien und Italien. Die Zahl der Mitglieder wächst kontinuierlich, während die Anzahl Freitodbegleitungen weiterhin stabil bleibt. DIGNITAS wird auch 2018 die Werte Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge verteidigen. (PDF)


21. November 2017

Medienmitteilung Kritik am Nationalen Forschungsprogramm NFP 67 zeigt Wirkung

Die fünf Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen kritisieren das Nationale Forschungsprogramm NFP 67 seit über vier Jahren unter anderem wegen der fragwürdigen Leitungsgruppe, Auswahl der Projekte, Voreingenommenheit und Intransparenz. Die Abschlussveranstaltung des NFP 67 und der «Synthesebericht» zeigen, dass diese Kritik ihre Wirkung nicht verfehlt hat. (PDF)


10. November 2017

Medienmitteilung von DIGNITAS

Bezirksgericht Uster weist Anklageschrift gegen Ludwig A. Minelli, Gründer des Vereins DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben an die Staatsanwaltschaft zurück. (PDF)


9. November 2017

Znacht der Zukünfte: Tod. Eine Diskussion im Zentrum Karl der Grosse, Zürich, in der Perspektive des Jahres 2030, mit Blick zurück auf was seit 2017 geschehen ist. Mit Johann Roduit, Gründer von NeoHumanitas und Managing Director des UZH Center for Medical Humanities, Gastgeber Nicola Forster, crstl.io und foraus, Silvan

von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben und Gästen (Link)

Diskussionsinput / Einblick in die Zukunft (PDF)

Skript/Handout (PDF)


2. November 2017

Medienmitteilung von DIGNITAS

Realitätsverlust oder religiöse Verflechtungen beim SRF? DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben hinterfragt den Entscheid von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, die Fernsehspots von EXIT (Deutsche Schweiz) mit Anita Fetz, Peach Weber und weiteren nicht auszustrahlen. (PDF)


23. Oktober 2017

Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau»

Am 23. November 2016 reichten Andrea Vonlanthen (SVP), Astrid Ziegler (CVP) und Hansjörg Haller (EVP) die Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau» ein (Link)

DIGNITAS lud den Regierungsrat des Kantons Thurgau am 31. Januar 2017 zu einem von Fachwissen und sachlichen Argumenten geprägten Diskurs ein (Link), welche dieser nicht annahm.

Der Regierungsrat beantwortete die Interpellation am 5. September 2017 (Link)

Am 10. Oktober 2017 unterbreitete DIGNITAS den Mitgliedern des Grossen Rates und dem Regierungsrat im Hinblick auf die für den 25. Oktober 2017 ab 9:30 Uhr anberaumte Debatte im Rathaus Weinfelden eine Stellungnahmen zur Interpellation und zur Antwort des Regierungsrats (Link)

Medienmitteilung: DIGNITAS kritisiert Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau» (Link)


19. Juli 2017

Medienmitteilung von DIGNITAS zur Tätigkeit des Vereins

In zahlreichen Ländern ist Suizidhilfe noch immer verboten – obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung sie befürwortet. DIGNITAS ermöglicht seinen Mitgliedern Selbstbestimmung und Wahlfreiheit durch umfassende Beratung (PDF)


22. Juni 2017

Kommentar von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben zu den «Ad-Hoc Empfehlungen» des Deutschen Ethikrates vom 1. Juni 2017 zum Entscheid BVerwG 3 C 19.15 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2. März 2017 (PDF)


9. Mai 2017

«Selbstbestimmt von der Geburt bis in den Tod –
Von der pränatalen Diagnostik bis zur Sterbehilfe»

Referat von Ludwig A. Minelli bei den Freidenkerinnen Winterthur (PDF)


9. Mai 2017

«Unser Ziel? Irgendwann zu verschwinden»

Interview in «Der Landbote» mit Ludwig A. Minelli, dem Gründer unseres Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (Link)


20. März 2017

Antwort von DIGNITAS auf den Kommentar „Wir, die Natur oder die Politik?“ von Annalisa De Vecchi, in der «Südostschweiz», 14. März 2017 (PDF)


2. März 2017

Entscheid BVerwG 3 C 19.15 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Link)

Communiqué von DIGNITAS, auf Englisch (PDF)

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage von Ulrich Koch im Prinzip stattgegeben, der verlangt hat, Schwerstkranken in Deutschland dürfe der Zugang zu einem wirksamen Mittel zum Zwecke der selbstbestimmten, eigenen Leidens- und Lebensbeendigung nicht verwehrt werden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat dabei auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Menschen anerkannt, selber zu entscheiden, wann und wie er sterben will. Im Verfahren ging es um seine Ehefrau, die am 12. Februar 2005 ihr Leiden und Leben mit Unterstützung und Begleitung unseres Vereins DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben selbstbestimmt beendet hat, nachdem es ihr die deutschen Behörden versagt hatten, Zugang zum Mittel Natrium-Pentobarbital zu erhalten, um zu Hause in Deutschland selbstbestimmt sterben zu können. Sie war dadurch gezwungen worden, eine beschwerliche Reise zu DIGNITAS zu unternehmen. Frau Koch war nach einem Unfall hochgradig querschnittgelähmt, musste ständig beatmet werden und litt unter Schmerzen und Krämpfen. Der juristische Kampf um ihr Recht auf Selbstbestimmung hat mehr als zwölf Jahr gedauert.


21. Februar 2017

Medienmitteilung von DIGNITAS

7. Bericht über die Qualitätskontrolle der Dienstleistungen bezüglich Freitodbegleitungen bei DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben publiziert. Ausführlicher Bericht zeigt professionelle Tätigkeit von DIGNITAS (PDF)


9. Januar 2017

«Lunch-Talk» Sendung von TELE TOP und den Zürcher Oberland Medien in Wetzikon. Gründer Ludwig A. Minelli und Leitungsmitglied Sandra Martino von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben stellen sich den Fragen von Moderator Stefan Nägeli. (Link)


1. Januar 2017

Medienmitteilung von DIGNITAS

DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben wächst;
Zahl der Freitodbegleitungen rückläufig (PDF)


6. Dezember 2016

«Bischof Vitus Huonder fördert den Exodus»

Kommentar von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben zu «Humanes Sterben aus der Sicht des Glaubens – Wort zum Tag der Menschenrechte 10. Dezember 2016» von Msgr. Dr. Bischof Vitus Huonder, Bischof von Chur (PDF)


28. November 2016

«Sterben und Tod - Tabuthemen offen diskutieren»

Diskussionsrunde im «Haus zum Schiff», Ermatingen, mit:

René Küenzli, Präsident Top60-Thurgau
Max Dössegger, ehemaliger Haus- und Kantonsarzt Thurgau
Silvan Luley, DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben
Robert Böhni, Moderation, Bodensee TV


2. November 2016

«Verzerrte Optik – wie man in den Medien mit Statistik Unruhe und Druck schafft»

Replik / Kommentar von DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben zu „Politblog Sterbehilfe – eine problematische Erfolgsgeschichte“ von Daniel Foppa im Tages Anzeiger, 15. Oktober 2016 (PDF)


17. September 2016

«Vorsorge - Wahlfreiheit im Leben und am Lebensende»

Referat am «Tag des Friedhofs» in Luzern (PDF)


19. August 2016

«Was ist Lebens-Wert, das "Schweizer System" – juristische und
praktische Aspekte, und mehr»

Referat an der Klinik Lengg für Epileptologie und Neurorehabilitation in Zürich, für Studierende der höheren Fachschule für Pflegeberufe (PDF)


11. Juli 2016 / 6. Juni 2016 / 6. Februar 2015

Mit einem einstimmigen 9:0 Entscheid hat der kanadische Supreme Court am 6. Februar 2015 die Abschnitte des Strafrechts für ungültig erklärt, welche ärztliche Beihilfe zum Suizid verbieten. Dieser Entscheid trat mit Aufschub von 12 Monaten, der auf Antrag der Regierung um 4 Monate verlängert wurde, am 6. Juni 2016 in Kraft. Das bedeutet, dass es in Kanada nicht länger gegen das Gesetz ist, wenn ein Arzt unter gewissen Bedingungen einer schwer kranken Person hilft ihr Leben zu beenden.

Entscheid des Supreme Court von Canada im Fall Carter v. Canada (Link)

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Entscheids (Link zur BCCLA)

Medien-Berichterstattung (Link)

Am 17. Juni 2016 wurde die «Bill C-14» – ein Gesetz, um das Strafrecht und weitere Gesetze zu ändern (Medical Assistance in Dying = Medizinische Unterstützung beim Sterben) – durch das kanadische House of Commons und den Senat verabschiedet und ist jetzt in Kraft. Das Gesetz erlaubt durch Ärzte durchgeführte Freitodbegleitung sowie Aktive Sterbehilfe.

Zusammenfassung der Gesetzgebung von Bill C-14 (Link)

Das Gesetz C-14 auf Englisch und Französisch (Link / PDF)

Organisation «End of Life Planning Canada» (Link)

Organisation «Right to die Society of Canada» (Link)

Organisation «Dying with Dignity Canada» (Link)

Das Gesetz C-14 wird jedoch in einem neuen Gerichtsverfahren überprüft, da es nach Meinung diverser Fachpersonen und Organisationen nicht in Übereinstimmung mit dem 9:0 Entscheid des kanadischen Supreme Court ist; das Gesetz beschränkt den Zugang zur Hilfe auf Patienten, deren natürlicher Tod „einigermassen / vernünftigerweise vorhersehbar“ ist. Im Gegensatz zum Supreme Court Entscheid verweigert das Gesetz den Zugang für die Gruppe von Patienten, welche an schweren chronischen Krankheiten leiden und nicht dem Lebensende nahe sind. (Link)


11. - 14 Mai 2016

WF Amsterdam 2016 WF Amsterdam 2016: The 2016-2018 Board of the WFRtDS WF Amsterdam 2016

WFRtDS World Federation of Right to Die Societies
Internationale Konferenz in Amsterdam

«DIGNITAS-Germany: 10 years of dealing with politics»
Referat von Sandra Martino (PDF)

«The Swiss model of assisted dying and DIGNITAS’ work with the ECHR»
Referat von Silvan Luley (PDF)

WF Amsterdam 2016 WF Amterdam 2016 WF Amsterdam 2016


18. Februar 2016

Die Basler Fasnacht 2016 und Dignitas

Schnitzelbängg, eine in Reime verpackte spitze Kommentierung von Vorkommnissen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seit der letzten Fasnacht, vorgetragen in Baaseldytsch, der Basler Mundart, hat Tradition. Es ist nicht verwunderlich, dass auch Dignitas aufs Korn genommen wird – und wir fühlen uns geehrt, von den Basler Bebbi „eingereimt“ zu werden!

Käller-Assle

«Wiirscht, sind bees, han ych vernoo.
Lääbensgfäärlig, sait d WHO.
Prompt gits jetzt, das find ych krass,
Wurschtsalat bi dr Dignitas.»

BMG, die Zeedel in Trauerrand gehüllt, mit dem Sujet „Morta Bella“

«Dangg Exit, Dignitas und Co
kasch hitt stärbe, wenn d wotsch go.
Gfallts dr nitt, bisch stäärbewillig,
isch s dir z dyyr, hättsch s lieber billig.
Soll der Tod nit so vyl koschte,
denn flieg schnäll in nooche Oschte.
Gang no Syrie, wenn das goht,
dert bisch in zwai, drey Dääg au doot!»


20. Januar 2016

Referat am Klettgau-Gymnasium, Tiengen auf Einladung der Ethikkurse Klassen 10a/b und 10c/d mit ihrem Lehrer Axel Knoche (PDF)


2. Dezember 2015

Medienmitteilung der fünf Schweizer Selbstbestimmung-Organisationen: Zahnloses Öffentlichkeitsgesetz begünstigt voreingenommene Forschung - Nationales Forschungsprogramm 67 „Lebensende“ verliert seine Glaubwürdigkeit (PDF)


6. November 2015

Medienmitteilung der Vereine DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Forch, Schweiz zum Entscheid des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln (PDF)

Medien-Mitteilung von EXIT (Deutsche Schweiz): Einige Hundert EXIT-Mitglieder in Deutschland betroffen - Selbstbestimmung in der Schweiz wahren (PDF)

Kommentar: Zurück ins Mittelalter und Sieg der Lobbyisten (Link)

Liste der Mitglieder des Bundestages, welche Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Demokratie, Grund- und Menschenrechte missachten (Link)


4. November 2015

Eine Kampagne unserer Kollegen und Mitstreiter von EXIT (Deutsche Schweiz) unterstützt die Verteidigung von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in „letzten Dingen“ in Deutschland und erinnert daran, dass diese Freiheit in der Schweiz nicht selbstverständlich ist.

Kampagne EXIT Anzeige

Medienmitteilung von EXIT (PDF)

Information auf der EXIT-Webseite (Link)

«Welche Aufgabe, welche Rolle hat der Staat, wenn es um Suizidhilfe geht?»
Rede von Bundesrätin und Justizministern Simonetta Sommaruga (Link)


3. November 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Am kommenden Freitag befassen Sie sich mit den vier Gruppenanträgen zur Frage einer staatlichen Regelung für assistierten Suizid. Da mag es vielleicht von Interesse sein, was die gegenwärtige Bundespräsidentin der Schweiz, Simonetta Sommaruga . . .» (PDF)


23. Oktober 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Der frühere CDU-Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft, Wolfgang D. Kramer (30. Januar 1930 – 23. September 2015), welcher ehemals stv. Leiter der Hamburger Landeszentrale für politische Bildung war,….» (PDF)


14. Oktober 2015

Kampagne der Giordano Bruno Stiftung gbs

Selten war die Kluft zwischen Bevölkerung und Politik so offensichtlich wie in der Frage der Sterbehilfe. Dies verdeutlicht eine Plakataktion der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die am 14. Oktober 2015 in Berlin startete. Im Fall von Angela Merkel zeigt es an, dass die Kanzlerin die Augen davor verschließt, dass 80 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen die geplante Kriminalisierung professioneller Freitodbegleitungen votieren. Bürgerwille und Politik gehen in dieser Frage so weit auseinander, dass man sich an die berühmten Worte Bertolt Brechts erinnert fühlt: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

Pressemitteilung (Link)

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Die Kampagne auf Facebook (Link)

Eine Politik, die nur einigen wenigen
Lobbyisten dient, sollten wir nicht länger hinnehmen!
(Link)


14. Oktober 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Vor kurzem habe ich Sie auf die wirtschaftlichen Interessen der Pharma-, Klinik- und Hospizlobby hingewiesen, welche hinter Bestrebungen zu finden sind, die in Deutschland seit über 140 Jahren geltende Freiheit der Beihilfe zum Suizid abzuschaffen. ...» (PDF)


8. Oktober 2015

Fünf Staaten in den USA erlauben Ärzten schwerkranken Patienten ihr Leben zu beenden, aber katholische Spitäler weigern sich immer noch, ihre Patienten in Würde sterben zu lassen

Artikel von Katherine Stewart in «The Nation» (Link, auf Englisch)


6. Oktober 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Am Montag, 5. Oktober 2015, hat der Gouverneur von Kalifornien, des bevölkerungsreichsten amerikanischen Bundesstaates, das Sterbehilfegesetz – den «End of Life Option Act» – unterzeichnet, welches von den beiden Kammern des kalifornischen Parlamentes verabschiedet worden ist.» (PDF)


6. Oktober 2015

Erfolg für die Menschenrechte in Kalifornien

Gouverneur Edmund G. Brown Jr., Katholik und früherer Jesuiten-Seminarist, unterschrieb am Montag, 5. Oktober 2015 das Gesetz zum ärztlich assistierten Suizid für terminal kranke Menschen – den «End of Life Option Act»

«Ich weiss nicht, was ich tun würde, wenn ich mit längeren und qualvollen Schmerzen Sterben würde. Ich bin mir jedoch sicher, dass es ein Trost wäre, die Möglichkeiten erwägen zu können, welche dieses Gesetz bietet. Und ich möchte dieses Recht anderen nicht verwehren», schrieb er in der Erklärung zu seiner Unterschrift.

Kalifornien wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem Schwerkranke die Wahlfreiheit haben, ihr Leiden mit ärztlicher Abklärung und Verschreibung entsprechender Medikamente selbstbestimmt zu beenden.


5. Oktober 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«In Berlin ist aus dem Hotel Adlon der CEO des bedeutenden Pharmaunternehmens Peterson & Peterson (Assmuss) von einem Einzeltäter (Henry) entführt, gefesselt und gefangen gehalten worden. Dieser erklärte seinem Gefangenen, er lasse ihn frei, sobald er ihm wahrheitsgemäss erkläre, was seine Firma überhaupt tut.» (PDF)


30. September 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Der Professor für Palliativmedizin Gian Domenico Borasio (Universität Lausanne, früher München) äussert in «Die Zeit» vom 17. September 2015 die Meinung, die Mitglieder des Bundestages seien in Bezug auf die Fragen der Sterbehilfe ahnungslos und begründet dies im Einzelnen.» (PDF)


23. September 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Zur Sterbehilfedebatte:
Eine Dignitas-Kampagne, die aktuell in Berlin stattfindet»
(PDF)


16. September 2015

Zur Suizidbeihilfe-Verbots-Debatte im Deutschen Bundestag:

Dignitas Aufklärungskampagne
zur Suizidversuchsprävention und Sterbehilfe

Deutsche Bahn lehnt Plakate am Berliner Hauptbahnhof ab

Die Kampagne in Berlin des Vereins «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» macht auf den Skandal aufmerksam, dass die deutsche Politik vorgibt, Leben schützen zu wollen, aber gleichzeitig völlig darüber hinweg sieht, dass sich in Deutschland Jahr für Jahr etwa 10'000 Menschen das Leben nehmen und etwa 200'000 Menschen bei einem Suizidversuch mit oft  schwerwiegenden Folgen scheitern. Die 250 Fälle von begleiteter Freitodhilfe hingegen will die Politik unter allen Umständen verbieten – gegen den Willen von 80 % der Deutschen und koste es, was es wolle.

Die Kampagne wurde vom 21. September bis 4. Oktober 2015 in der Berliner U-Bahn, auf U-Bahnhöfen und mittels mobiler Grossplakate, die durch das Regierungsviertel gefahren wurden, geführt.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung oder sehen Sie sich den Film an.

Dignitas Kampagne Lkw mit Plakat

dignitas-kampagne1

Plakat Dignitas-Kampagne in der U-Bahn Berlin Film Dignitas-Kampagne im Berliner Fenster der U-Bahn Berlin Dignitas-Car mit Plakat vor dem Reichstagsgebäude in Berlin

Film Dignitas-Kampagne im Berliner Fenster der U-Bahn Berlin

Bei Sterbehilfe Volkeswillen nicht beachtet (Link)

Für die Freiheit des Gewissens Nein zu einer Neukriminalisierung der Suizidhilfe Gemeinsamer Appell der Gruppe Hintze/Wöhrl/Dr.Reimann/Prof.Lauterbach/Lischka und der Gruppe Künast/Dr.Sitte/Gehring im Hinblick auf die abschliessende Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Sterbehilfe (Link)

Interview mit Ludwig A. Minelli in der «TAZ am Wochenende» (Link)

CDU-Abgeordnete Wolfgang Kramer schrieb Abschiedsbrief an Bundestag (Link)

Frankfurter Rundschau: Da Recht, zu gehen (Link)

Strafrechtsprofessorin Dr. Monika Frommel: Die Folge der Sonntagsreden, die so klingen, als wollten sie das Recht auf einen würdigen Tod regeln, aber genau dies nicht tun, sind Willkür und Bevormundung (Link)

Bundesrichter Thomas Fischer: Absurdes Spektakel um den Tod (Link)

Zweifel an Regeln für Sterbehilfe nehmen zu (Link)

MdB Peter Hintze: Vielleicht kommt gar kein Gesetz (Link)

Regulierern der Sterbehilfe droht Niederlage in Karlsruhe (Link)

Maut und Sterbehilfe: Geheimniskrämerei, Filz und Widersprüche (Link)

Todkranke fordern Recht auf Freitod - Sendung «Kontraste» 30.7.2015 (Link)

Mein letzter Weg (Link)

Ein Musterbeispiel für christlichen Lobbyismus (Link)

Ein absurdes Gesetz (Link)

Der Staat sollte Sterbehilfeorganisationen fördern – nicht verbieten! (Link)

Lebenshilfe durch Sterbehilfe (Link)

Auch beim Freitod ist die Schweiz vorbildlich (Link)

Strafrechtler wenden sich gegen strengere Gesetze (Link)

Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und -lehrer (Link)

Grundsätzliches Verbot «organisierter Suizidhilfe»? Kontraproduktiv, nicht umsetzbar, undemokratisch, verfassungsrechtlich fragwürdig (Link)

Analyse des Gesetzentwurfs der «Deutschen Stiftung Patientenschutz» (Link)

Autonomie geht weit über das Recht hinaus, den eigenen Todeszeitpunkt bestimmen zu können (Link)

«Die Zeit»: Die letzte Freiheit wird wegbefohlen (Link)

Hilfe statt Strafe (Link)


12. / 13. September 2015

«Bei uns zu sterben ist kompliziert»

Interview mit Ludwig A. Minelli in der «TAZ am Wochenende» (PDF-Datei)


10. September 2015

Der Kanton Zürich lancierte zum Welt-Suizidpräventionstag am 10. September ein breit gefächertes Suizid-Präventionsprogramm

Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung NZZ (Link)

Webseite Suizidprävention Kanton Zürich (Link)


2. September 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Bundestages

«Heute, am 2. September 2015, kommt aus Kalifornien, USA, die Nachricht, dass der Ausschuss für Volksgesundheit und Entwicklungsdienste des Parlaments von Kalifornien eine Gesetzesvorlage für ein Sterbehilfegesetz mit 10:3 Stimmen unterstützt hat...» (PDF)


26. August 2015

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages äussert in zwei Ausarbeitungen verfassungsrechtliche Bedenken zu den drei Gesetzesvorschlägen Brand, Künast und Hintze, welche die Wahl-Freiheit und Selbstbestimmung der Deutschen Bürger gegen deren Willen einschränken möchten

Ausarbeitung zum Gesetzesentwurf Brand et al (Link/pdf)

Ausarbeitung zu den Gesetzesentwürfen Künast et al und Hintze et al (Link/pdf)

Bericht in «Die Welt» (Link)


4. August 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Deutschen Bundestages

«Es ist nicht immer leicht, direkte und damit authentische Einblicke in die Praxis der Sterbehilfe in der Schweiz zu erhalten – wo die aktive Sterbehilfe verboten, der begleitete Suizid in Form von Freitodbegleitung...» (PDF)


27. Juli 2015

Dignitas informiert die Mitglieder des Deutschen Bundestages:

«Haben Sie zwei Minuten für ein Praxis-Beispiel? Die deutsche Fachzeitschrift »Nervenheilkunde« brachte in Nr. 6/2015 auf den Seiten 441-445...» (PDF)


23. Juli 2015

«Deutsche Politik und Sterbehilfe
Rückblick auf fast zehn Jahre DIGNITAS-Deutschland und die Bemühungen und Mühen deutscher Politik
Freiheit gegen finanzielle Interessen – Der Kampf um Würde, Autonomie und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase in Deutschland»

Artikel von Ludwig A. Minelli in der Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie «Aufklärung und Kritik», Ausgabe 2/2015, Seiten 169 - 189 (PDF)


9. Juli 2015

Am Donnerstag, 2. Juli 2015 fand im Deutschen Bundestag eine Erste Beratung von vier Gesetzesentwürfen zur Regelung, respektive Einschränkung der Suizidbeihilfe statt. Dignitas hat die Debatte verfolgt und kommentiert.

Stenografischer Bericht des Bundestages mit Kommentaren von Dignitas (PDF)


5. Juni 2015

Vincent Humbert darf sterben – nach sieben Jahren im Koma

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) billigt Abbruch künstlicher Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

Entscheid des EGMR vom 5. Juni 2015 in der Sache Lambert und weitere gegen Frankreich, Beschwerde Nr. 46034/14 auf Französisch (Link) und Englisch (Link)

Mit diesem Urteil entschied der EGMR einstimmig, dass die Beschwerde von vier Familienangehörigen von Vincent Lambert zwar zulässig ist, soweit sie Artikel 2 der Konvention betrifft; mit 12:5 Stimmen wurde der Rest der Beschwerde als unzulässig erachtet. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Einstellung der Massnahmen, die Lambert am Leben erhalten, zulässig sei, entschied er - ebenfalls mit 12 zu 5 Stimmen – dass daraus keine Verletzung von Artikel 2 EMRK (Recht auf Leben) resultiert. Damit kann der Entscheid vom 24. Juni 2014 des Obersten Gerichtshofes von Frankreich, des Conseil d’État, umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die lebenserhaltenden Massnahmen von Vincent Lambert, welcher sich seit einem Verkehrsunfall am 29. September 2009 im Zustand der Tetraplegie, vollauf abhängig, künstlich ernährt und in einem chronisch neuro-vegetativem Zustand (Wachkoma) befindet, eingestellt werden können. Die Minderheit der fünf Richter, die aus Aserbeidschan, der Slowakei, Georgien, Malta und Moldawien stammen, sprachen wegen dieser Entscheidung in ihrer Minderheitsmeinung dem Gerichtshof den Titel „Gewissen Europas“ ab.


3. Juni 2015

Videoaufnahme und Bericht der Podiumsdiskussion «Organisierte Suizidhilfe in Deutschland» in Berlin, mit Erwin Kress, Roger Kusch, Ludwig Minelli, Petra Sitte, Karl Lauterbach und Gita Neumann (Link)

Statement von Ludwig A. Minelli:


12. - 15. Mai 2015

Protest am 118. Deutschen Ärztetag (Link)

Montgomery: Lassen Sie das doch den Klempner machen

Der Präsident der deutschen Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery schadet dem Ansehen des Arztberufes (Link)

Der Sterbe-Klempner (Link)

Mediziner-Wunder: Nicht mal der Gesundheitsminister stört (Link)


7. Mai 2015

«Einfühlung statt Gesetzgebung»

Artikel von Beate Küppers in «Oya – anders denken anders leben», Ausgabe 32, Mai/Juni 2015 (PDF)


18. Februar 2015 / 22. April 2015

In Basel hat FDP-Grossrat Luca Urgese eine Motion im Grossen Rat eingereicht: Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler mit staatlicher finanzieller Unterstützung sollen den Zugang ihrer Bewohner zu Freitodbegleitungen ermöglichen. Dies nachdem Fälle bekannt geworden sind, in denen zum Beispiel eine 93jährige Seniorin das Alters- und Pflegeheim verlassen musste, um von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.

Artikel in der «Basler Zeitung» (Link)

Motion Nr. 15.5070.01 betreffend Zugang von Sterbehilfeorganisationen
zu öffentlich unterstützten Spitälern und Alters- und Pflegeheimen (Link/PDF)

Der Grossrat hat die Motion am 22. April 2015 mit 50 : 29 Stimmen der Regierung überwiesen (Link zum Beschlussprotokoll, Seite 3)


29. März 2015

«Wie wollen wir sterben?
Freiheit gegen finanzielle Interessen – Der Kampf um Würde, Autonomie und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase in Deutschland»

Referat von Ludwig A. Minelli bei der gbs Giordano Bruno Stiftung, Oberwesel (PDF)


17. März 2015

DIGNITAS zum Wahlkampf um den Regierungsrat im Kanton Zürich

Tatsachen belasten Silvia Steiner (PDF)

Weitere Informationen (PDF)


6. Februar 2015

Nicht einmal die Hälfte der geschätzt 80.000 Menschen im Jahr, die in Deutschland Palliativversorgung benötigten, werden angemessen versorgt.

Artikel in der Ärztezeitung online (Link)


5. Februar 2015

«Beihilfe zum Suizid
Gehört Österreich noch immer zum Grossdeutschen Reich?»

Referat von Ludwig A. Minelli bei Terra Hominibus, Wien (PDF)


27. Januar 2015

«Diese zehn eklatanten Mängel hat die deutsche Debatte»
Die Sterbehilfe-Debatte in Deutschland ist geprägt von irreführender Wortwahl und Ignoranz. Dabei wäre eine Lösung im Sinne der Menschen immer noch möglich.

Gastkommentar von Ludwig A. Minelli in «Der Tagesspiegel» (Link)


23. Januar 2015

«Wie wollen wir sterben?
Freiheit gegen finanzielle Interessen – Der Kampf um Würde, Autonomie und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase in Deutschland»

Referat von Ludwig A. Minelli im Kulturzentrum PFL, Oldenburg (PDF)


20. November 2014

Stellungnahme von DIGNITAS zur Umfrage der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) unter Ärzten zur Suizidbeihilfe (PDF)


19. November 2014

Am Donnerstag, 13. November 2014 fand im Deutschen Bundestag eine Debatte über Sterbebegleitung statt. Dignitas hat die Debatte verfolgt und kommentiert.

Stenografischer Bericht des Bundestages mit Kommentaren von Dignitas (PDF)


13. November 2014

«Grenzen»

Referat an der Eidgenössischen Jugendsession, Bern (PDF)


5. November 2014

«Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beihilfe zum Suizid»

Referat von Ludwig A. Minelli an der Universität Luzern im Rahmen der Vorlesungen im Gesundheitsrecht von Dr. Daniel Hürlimann (PDF)


9. Oktober 2014

Aufruf an alle mündige Büger: Unterstützen Sie den Widerstand gegen die bevormunden- den Kräfte aus Politik, Kirche und „wohlmeinenden“ Institutionen, welche Ihnen Selbstbe- stimmung, Wahlfreiheit und das Menschenrecht auf letzte Hilfe wegnehmen wollen.

Mein Ende Gehört Mir (Link)

Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende (Link)

Letzte Hilfe (Link)


2. Oktober 2014

In einem Artikel in der «Ärztezeitung» online, der darauf hinweist, dass 100 Palliativteams fehlen und der Rechtsanspruch auf ärztliche und pflegerische Begleitung am Lebensende vielerorts nur auf dem Papier steht, bringt Prof. Winfried Hardinghaus den ärztlich assistierten Suizid in Verbindung mit dem längst widerlegten Dammbruch-Argument mit ein.

Das dümmste Argument – Ein Kommentar von Ludwig A. Minelli (Link)


1. Oktober 2014

«280‘000 Einwohner im Kanton Basel-Landschaft, 12 Palliativbetten und viele Ärzte, die keine Ausbildung in Palliativmedizin haben: Bei uns kann Sterben unerträglich sein.»

Artikel von Dr. Erika Preisig in der Schweizerischen Ärztezeitung 2014/40 (Link / PDF)


11. September 2014

Die an der gegenwärtigen österreichischen Koalition beteiligten Parteien haben in ihrem Regierungsprogramm vorgesehen, Sterbehilfe in der Verfassung zu verbieten. Da dieses Projekt nach Auffassung von DIGNITAS den grundlegenden Werten und Zielen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuwiderläuft, hat DIGNITAS zuhanden der Enquetekommission «Würde am Ende des Lebens» des österreichischen Parlaments eine Stellungnahme eingereicht.

Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)


4. September 2014

Stellungnahme/Communiqué von DIGNITAS: Eine sterbehilfe-kritische Journalistin, die als Doktorandin mit dem umstrittenen Forschungsprogramm NFP67 «Lebensende» verbandelt ist, erhält von einer sterbehilfe-kritischen Privatorganisation Forschungsgeld.


5. Mai 2014

«DIGNITAS und das Recht auf ein menschenwürdiges Leben wie auch
ein menschenwürdiges Sterben – Authentische und ehrliche Beratung
rund um das Thema Leben und Sterben ohne Tabuisierung, Bevormundung
und Stigmatisierung»

Referat beim Lions Club Güglingen-Zabergäu (PDF)


5. April 2014

«Die umfassende und ergebnisoffene Beratung
von DIGNITAS zur Wahrung der Lebensqualität»

Referat und Workshop am Projekttag «Doctors and Death» / swimsa (Swiss Medical Students' Association), Université de Fribourg (PDF)


13. März 2014

«Der Verein DIGNITAS und die Suizidversuchs-Prophylaxe»

Referat von Ludwig A. Minelli beim Kiwanis Club Rapperswil-Jona (PDF)


10. März 2014

«Befürworten Sie Freitodbegleitungen
durch Organisationen wie Exit oder Dignitas?»  86 % JA

Umfrage des «Bieler Tagblatt». Resultat: 86 % Ja, auch beim Sterben hat man ein Recht auf Selbstbestimmung. (Link)


26. Februar 2014

Diskussion in Österreich

«Umfassender Lebensschutz tut Not - Verbote verhindern ihn» – Referat von Ludwig A. Minelli an der Pressekonferenz der Initiative «Religion ist Privatsache» in Wien (PDF)

«Sterbehilfe – Straftat oder Grundrecht?» Podiumsdiskussion, 26. Februar 2014, Aula am Campus der Universität Wien (Link zum Videoportal YouTube)

Es diskutierten:
NRAbg. Dr. Franz-Josef Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP
Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer, Inst. für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien
Ludwig A. Minelli, Rechtsanwalt, Gründer von von DIGNITAS
Moderation: Julia Herrnböck, DER STANDARD)

Nachlese zur Podiumsdiskussion (Link)

TV-Beitrag: Zeit im Bild ZIB13, ORF TVThek (Link)

Interview mit Ludwig A. Minelli im «KURIER» (Link)

News.at: Verfassungsverbot soll aufgehoben werden - Für Entkriminalisierung des Suizids (Link)

Internetseite der Initiative «Religion ist Privatsache» (Link)


20. Februar 2014

Stellungnahme von DIGNITAS zur Studie der Universität Bern «Suicide assisted by right-to-die associations: a population based cohort study» und zur Pressemitteilung vom 19.2.2014 des Schweizerischen Nationalfonds, welche die Studie ankündigt mit «Frauen erhalten häufiger Sterbehilfe als Männer» (PDF)


13. Februar 2014

Stellungnahme / Ausführungen von DIGNITAS bei der Anhörung vor der Kommission für Justiz und Sicherheit des Zürcher Kantonsrates zum Geschäft KR-Nr. 366/2007 / Mo- tion betreffend Kostenverrechnung bei Todesfällen, die durch „Sterbehilfeorganisationen“ verursacht worden sind. (PDF)


21. Januar 2014

Dignitas erhielt folgende Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind die Senioren Rockband DIE PENSIONÄRE aus Bielefeld. Wir beschäftigen uns in unseren Songs mit allen Themen des Älterwerdens. Teils lustig ironisch, teils ernst und nachdenklich.
Wir sind gerade bei den Aufnahmen zu unserem ersten Album mit dem Titel "Gestorben wird später". Dabei haben wir uns in einem neuen Song mit dem Thema "Selbstbestimmt das Ende angehen" beschäftigt. Wir möchten Ihnen dieses Lied hiermit zukommen lassen.
Wir finden es sehr gut, dass Sie Menschen dabei helfen, ihr Leben würdevoll und selbst- bestimmt zu beenden. Genau das wünschen wir für uns auch.
Falls Ihnen unser Song gefällt, können Sie ihn gerne verwenden. Wir können uns auch vorstellen, ein Video zu produzieren.
Viele Grüße
DIE PENSIONÄRE

Dignitas dankt der Rockband für die unterstützenden Worte und die Erlaubnis, den Song «Gehen oder Bleiben» hier zu veröffentlichen – und wünscht der Band viel Spass und Erfolg. Musikmachen, mit Freunden zusammen, hält jung!


20. Januar 2014

«Wenn die Info des SPIEGELS schon nicht stimmt . . . »

Kommentar von Ludwig A. Minelli zum Artikel «Jauch-Talk über Sterbehilfe: Eine Stunde voller Missverständnisse» in «SPIEGEL ONLINE» (Link zu Kommentar Nr. 44)

« . . .  SPON schreibt am Schluss: "Da wurde zu viel aneinander vorbeigeredet und beharrt und zu wenig verstanden, zum Teil, wie es schien, mit Absicht. Man kann nur hoffen, dass die politischen Debatten, wenn sie nun in Gang kommen, ergiebiger sind und mehr Klarheit schaffen."
Schön wär's! Doch schon bei den Informationen, die SPIEGEL online verbreitet, stimmen die Tatsachen nicht. Da wird generell behauptet, das ärztliche Standesrecht verbiete den Ärzten die Beihilfe zum Suizid. Dieses von der Bundesärztekammer angestrebte Verbot ist längst nicht von allen Landesärztekammern in deren Berufsordnung übernommen worden. Ausserdem verstösst das Verbot gegen grundgesetzlich garantierte Rechte, die auch Ärzten zustehen. Vor längerem habe ich die Chefredaktion auf diesen Mangel der Information hingewiesen. Keine Reaktion, weder durch Korrektur, noch durch Antwort. Solange die Verantwortlichen in den deutschen Medien nicht bereit sind, nur schon die Tatsachen richtig wiederzugeben, geschweige denn eine offene Diskussion über das Thema überhaupt in voller Breite zuzulassen, wird auch die deutsche Politik in ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit weiterhin dahindümpeln.»


12. Januar 2014

«Leben und Sterben lassen – Gibt es ein Recht auf den selbstbestimmten Tod?»

IM ZENTRUM – Talkshow im ORF 2
Sendung vom Sonntag, 12. Januar 2014, 22:00 Uhr
(Link zum Videoportal YouTube)

In Österreich will die Regierung ein Verbot von Aktiver Sterbehilfe – Tötung auf Verlangen – in der Verfassung verankern. Dabei ist dies durch das österreichische Strafrecht sowieso bereits verboten. Aber es werden auch Forderungen laut, Sterbehilfe in Österreich, ähnlich wie in der Schweiz oder den Niederlanden, zu erleichtern.

Teilnehmer:
Edith Fux, Witwe des Schauspielers Herbert Fux
Erwin Rasinger, Gesundheitssprecher, ÖVP
Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin, Die Grünen
Ludwig A. Minelli, Gründer von DIGNITAS
Ingrid Marth, mobile Sterbebegleiterin, Caritas Socialis, Hospiz Rennweg
Peter Kampits, Philosoph, Bioethik-Kommission

Moderation:
Ingrid Thurnher


21. November 2013

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in einem förmlichen Verfahren eine umfassende Überprüfung der Tätigkeit von DIGNITAS eingeleitet. Sie will damit offensichtlich abklären, ob durch dessen Tätigkeit Artikel 115 des schweizerischen Strafgesetzbuches - Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung - verletzt wird. Dazu stehen ihr sämtliche Unterlagen des Vereins als auch die Unterlagen des Generalsekretärs Ludwig A. Minelli, seit Gründung des Vereins zur Verfügung. DIGNITAS begrüsst diese Untersuchung grundsätzlich, ist sie doch geeignet, nachzuweisen, dass sich die Organisation sowie deren Gründer als auch deren Mitarbeiter seit Gründung der Organisation am 17. Mai 1998 keiner solchen strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben.

Medienmitteilung von DIGNITAS (PDF)


26. Juli 2013

Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament unter anderem festgehalten, dass bei der organisierten Suizidhilfe keine Missbräuche vorliegen, die eine Gesetzgebung, namentlich auch auf kantonaler Ebener, als zwingend notwendig erscheinen lassen.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (PDF)


10. Juli 2013

Gespräche mit Nationalfonds gescheitert

Es bestehen Zweifel an der Objektivität des nationalen Forschungsprogramms «Lebens- ende». Bei einer Aussprache konnten diese nicht ausgeräumt werden. Die Selbstbe- stimmungs-Organisationen beschreiten den juristischen und politischen Weg gegen die vermuteten Missstände (siehe auch Eintrag vom 25. April 2013)

Der Bundesrat hat die Erforschung des Sterbens in der Schweiz dem Schweizerischen Nationalfonds übertragen. Damit sollen Grundlagen für die künftige Gesetzgebung im Bereich Lebensende gewonnen werden. Die mit 15 Millionen Steuergeldern finanzierte und bis 2018 laufende Forschung muss entsprechend wissenschaftlich, objektiv und unbefangen ausfallen.

Kaum gestartet, fiel jedoch auf, dass ausgerechnet ein Lobbyist für Mediziner- und Kirchenkreise, der deutsche katholische Theologe und SAMW-«Ethiker» Markus Zimmermann-Acklin, zum Leiter gewählt wurde und der Ausführungsplan entsprechend ablehnend gegenüber Selbstbestimmung und Sterbehilfe herausgekommen ist sowie weitere Freitodhilfegegner in die Leitungsgruppe berufen worden sind. Ausserdem liess sich feststellen, dass zu Beginn vorhandene Ansätze zur besseren Erforschung des Suizidgeschehens bei der Ausgestaltung des Forschungsprogramms verschwunden sind. Es entstanden Zweifel, ob ein derart geführtes Forschungsprogramm objektive Resultate erbringen kann oder ob es nicht zweckentfremdet wird, um die politisch gescheiterte Einschränkung der Sterbefreiheit in der Schweiz unter dem Deckmantel der «Wissen- schaft» in Frage zu stellen.

Nachfragen von Parlamentariern und Bundesrat konnten noch mit Floskelantworten («gemäss etabliertem Verfahren gewählt»; «Erfahrungsprofil lässt keine Voreinge- nommenheit erkennen»; «strenge und transparente Selektionskriterien») abgespiesen werden. Doch nachdem die Presse Ende April die Vorwürfe publik machte («einseitige Resultate befürchtet», «Empörung gegen Bundesprojekt», «Kritik an Forschung», «recherche jugée partiale»), kamen die Verantwortlichen beim Nationalfonds nicht umhin, den Dialog zu suchen. Sie luden die fünf Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen zu einer Aussprache.

Auf die Sorge um die Qualität und die Objektivität ging der Nationalfonds dabei jedoch nicht ein. Kategorische Antwort: Es sei alles rechtens, das Verfahren eingehalten. Auf Detailfragen, wie es zu so einer Wahl, zu so einem Ausführungsplan, zu so einer Auswahl von Forschungsprojekten habe kommen können und ob die Wahlbehörde überhaupt je Publikationen oder öffentliche Auftritte des Moraltheologen zur Kenntnis genommen habe, antwortete der zuständige Forschungsratspräsident wiederholt in dieser Art: «Kein Kommentar; ich bin nur zum Zuhören gekommen; ich bin als Privatperson hier.»

Gegenüber den Medien hatte sich der Nationalfonds gerechtfertigt, Befangenheit spiele zumindest bei der Auswahl der Studien keine Rolle, da nicht das Leitungsgremium abschliessend entscheide, sondern externe Experten aufgrund der Vorschläge der Leitungsgruppe die Projekte formell absegneten. Gleichzeitig erklärte der Nationalfonds aber die Namen dieser Experten als Geheimsache, ebenso die internen Abläufe. Es lässt sich also einstweilen nicht überprüfen, wer die Experten sind oder wie unabhängig und unbefangen sie agierten.

Hingegen hat der Nationalfonds gemerkt, dass es ihm an Glaubwürdigkeit mangelt, wenn er die Suizidhilfe erforschen will, ohne jene, welche darum nachsuchen, oder diejenigen, welche sie leisten, mitzuuntersuchen. In der Aussprache bat er deshalb die Selbstbestimmungs-Organisationen um Daten und Zugang zu «Sterbewilligen». Im Gegenzug bot er «ein Treffen pro Jahr mit Infos zum Forschungsprogramm» an. Da die angestrebte Studie jedoch nicht repräsentativ für die Schweiz gewesen wäre (ignorieren der lateinischen Schweiz) und auch sonst zu wenig wissenschaftlich, fand das keine der angefragten zwei der fünf Organisationen seriös.

Die Verweigerung von Transparenz durch den Nationalfonds weckt weitere Zweifel an den Abläufen und der Objektivität. Zumal ein von ihm selber in Auftrag gegebenes Gutachten kürzlich ergab, dass es bei der Vergabe tatsächlich noch Verbesserungspotenzial gibt.

Auch der Leiter Wissenstransfer des Forschungsprogramms spricht sich in einem Wissenschaftsblog klar für Transparenz aus: «Es braucht einen Puffer zwischen Finanzierung und Forschung, zwischen Besteller und Lieferant der Forschung. Bei den Nationalen Forschungsprogrammen stellt der Nationalfonds diesen Puffer dar. Wichtig ist in jedem Fall aber Transparenz. Denn ohne diese hat die Forschung ihr Vertrauen schnell verspielt.»

Die Selbstbestimmungs-Organisationen haben in der Zwischenzeit ein Verfahren auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes eingeleitet, mit welchem nötigenfalls durch das Bundesverwaltungs- und das Bundesgericht zu klären sein wird, ob die Geheim- haltungspraxis des Nationalfonds trotz des herrschenden Öffentlichkeitsprinzips zulässig ist. Die befürchtete Zweckentfremdung von 15 Millionen Steuergeldern verlangt unter Umständen auch das Einschalten der politischen Aufsicht über den Schweizer National- fonds.


26. Juni 2013

«Europas Bevölkerung verlangt Selbstbestimmung am Lebensende»

Die Vereinigung Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) hatte den Eindruck, die in Europa geltenden Rechtsordnungen zur selbstbestimmten Beendigung des Lebens entsprächen nicht mehr dem Willen grosser Teile der Bevölkerung. Zur Überprüfung hat sie eine Umfrage in mehreren europäischen Ländern in Auftrag gegeben.

Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung 2013;26 (94), Seiten 1045 - 1048 (Link/PDF)


Juni 2013

Entscheid Strafgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, ES.2011.210, Urteil vom 5. Juli 2012 - Entscheidbesprechung in der juristischen Fachzeitschrift AJP/PJA 6/2013 (PDF)

In diesem Entscheid hat das Strafgericht Basel einen Arzt vom Vorwurf freigesprochen, mit der Abgabe eines Rezepts für Natrium-Pentobarbital zum Zwecke einer Freitodbegleitung einer 82jährigen Frau, die beinahe völlig erblindet und deshalb depressiv war, gegen das Heilmittelgesetz verstossen und damit die Gesundheit dieser Person gefährdet zu haben. Das Gericht hielt fest, dass die Medizin-ethische Richtlinie der SAMW über «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» auf einen solchen Fall nicht anwendbar sei, und dass eine Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten wegen der Depression in diesem Falle wohl eine zu hohe Hürde gewesen wäre. Es hat damit auch der Auffassung widersprochen, ein Rezept für eine Freitodbegleitung sei nur in Fällen zulässig, in welchen jemand aufgrund einer Erkrankung in naher Zukunft ohnehin sterben würde.


25. April 2013

Selbstbestimmungs-Organisationen kritisieren
unwissenschaftliche und ideologisch motivierte Forschung

Das Nationale Forschungsprogramm «Lebensende» (NFP 67) ist nicht wissenschaftlich, sondern voreingenommen gegen die in der Schweiz etablierte Patientenautonomie. Darauf weisen die fünf Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen in einem gemeinsamen Auftritt hin.

EXIT Deutsche Schweiz, EXIT A.D.M.D. Suisse romande, DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, EX International sowie Lifecircle kritisieren die Besetzung der Leitung des NFP 67, die im Lebensendbereich nicht unabhängig ist, und warnen vor vorgefassten und einseitigen Studienresultaten. Zudem fordern sie den Bundesrat auf, den 2010 erteilten Auftrag an den Nationalfonds zu aktualisieren, da er inzwischen politisch und rechtlich überholt ist.

Das Nationale Forschungsprogramm NFP 67 soll das Lebensende allgemein untersuchen. Von allen Sterbefällen macht die Suizidhilfe weniger als ein Prozent aus. Trotz ihrer marginalen Rolle – weniger als 1 Prozent der Todesfälle – nimmt die Freitodhilfe im NFP 67 eine überproportionale Rolle ein. Im Ausführungsplan kommt sie in nahezu allen Kapiteln vor. 40 Prozent der Forschungsprojekte beschäftigen sich ganz oder teilweise damit. Das NFP 67 untersucht nicht unvoreingenommen neutral, wie dies in einem säkularen Staat von einem mit 15 Millionen (!) Steuergeldern finanzierten, wissenschaftlichen Forschungsprogramm zu erwarten wäre, sondern behandelt Selbstbestimmung und Sterbehilfe von vornherein als etwas Problematisches und Negatives. Diese Voreingenommenheit könnte die Forschungsergebnisse unzulässig beeinflussen. Das Programm könnte von Selbstbestimmungs-Gegnern missbraucht werden, eine Einschränkung der Suizidhilfe durch die Hintertür der Wissenschaft anzumahnen, obwohl Bundesrat, eidgenössische Räte und der Regierungsrat des Kantons Zürich dies abgelehnt haben.

Die Leitung wird zudem nicht von einem unabhängigen Forscher präsidiert, sondern vom aus Deutschland stammenden Moraltheologen Markus Zimmermann-Acklin, der verschiedene Körperschaften mit Eigeninteressen am Lebensende vertritt und als katholischer Theologe bei nicht wenigen Lebensendthemen (Selbstbestimmung, Suizidhilfe, Leidensverkürzung) nicht neutral respektive voreingenommen ist.

Hinter dieses Forschungsprogramm sind Fragezeichen zu setzen. Nun sind der Bundesrat und die politische Aufsicht über den Nationalfonds gefordert.

Das NFP 67 muss die Suizidhilfe in der Schweiz erforschen, ohne sich auf die Daten der einzigen Organisationen abstützen zu können, die sie seit 30 Jahren tatsächlich leisten. Ob die Resultate damit überhaupt relevant sein werden, ist fraglich.

Folgende Unterlagen wurden der Presse abgegeben (PDF):

Medien-Unterlagen auf Deutsch

Dossier de presse en français

Kritik am NFP 67 - ein paar Aspekte

Referat von Ludwig A. Minelli

Anfrage Andreas Gross


12. Februar 2013

Kostenpauschalen für Sterbende in Deutschland
Sendung «Report München» vom 12. Februar 2013

Sterbende sind oft auf die Hilfe von Palliativmedizinern angewiesen. Doch selbst dafür gibt es jetzt sogenannte verpflichtende Fallpauschalen. Ärzte und Patienten sind erzürnt. Zurecht. Dieser Beitrag zeigt die Verlogenheit der deutschen Politiker, welche mit dem Argument der stets verfügbaren Palliativbehandlung gegen Sterbehilfe kämpfen - während die Realität ganz anders aussieht.

Kommentar von Elke Baezner, Präsidentin der DGHS
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
(Link)

Das Video zur Sendung ist leider nicht mehr verfügbar


21. Januar 2013

Bei der Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar.2013 verlor die schwarz-gelbe Koalition aus CDU und FDP die Mehrheit an die SPD und die Grünen.
Kurz vor der Wahl hatte eine Gruppierung «Freie Bürger Niedersachsens» in einer flächendeckenden Anzeigenkampagne dazu aufgerufen, die verlorene Liberalität der FDP bei der Wahlentscheidung zu berücksichtigen und ihr eine Auszeit zu verschaffen. In den Annoncen wurde der FDP einerseits die Reduktion der Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gaststättengewerbe als Belohnung für eine bescheidene Spende des Mövenpick-Inhabers von Finck, anderseits der aus dem FDP-Bundesministerium für Justiz stam- mende Gesetzesentwurf gegen Beratung zu Sterbehilfe vorgeworfen.
Die Angaben über die Wählerwanderung zeigen nun, dass sich 42‘000 Wähler von der FDP abgewendet haben: 20‘000 Wähler gingen zur SPD, 9‘000 zu den Grünen, 5‘000 zur Piratenpartei, 1‘000 zur Linken und 7'000 zu Anderen. Das entspricht 1,2 % der gesam- ten Wähler in Niedersachsen.
Man darf annehmen, dass diese Anzeigenkampagne – erstmals auch mit dem Thema «Sterbehilfe» – mit wahlentscheidend war.

Anzeigenkampagne und Grafik zur Wählerwanderung (PDF)


1. November 2012

Die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) hat beim renommierten Forschungsinstitut ISOPUBLIC eine umfangreichere Arbeit in Auftrag gegeben, mit welcher in zwölf europäischen Staaten die Haltung der Bevölkerung zu Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende untersucht wurde.

Webseite der SMLA

Meinungsumfrage-Ergebnisse (PDF)


11. Oktober 2012

Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament entschieden, was auf Bundesebene durch Bundesrat, Nationalrat und Ständerat schon entschieden wurde: dass der Erlass einer Regelung für die organi- sierte Suizidhilfe nicht angezeigt ist.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (PDF)


27. September 2012

Das Schweizer Parlament hat mit überwältigender Mehrheit die Forderung nach einem Gesetz abgelehnt, wonach eine staatliche Aufsicht über sogenannte Sterbehilfegesell- schaften eingerichtet werden solle. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, um Missbräuche zu vermeiden.

Im Nationalrat (Volksvertretung) ist diese Gesetzes-Forderung am 26. September 2012 mit 163 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden.

Der Ständerat (Kammer der Kantone) hat bereits am 21. Dezember 2011 analog entschieden; dort sogar ohne Abstimmung, weil kein Mitglied des Ständerates einen Antrag auf Zustimmung gestellt hatte.

Die Gesetzes-Forderung ist auch von der Regierung mit dem Argument abgelehnt worden, die bestehende Gesetzgebung sei vollkommen ausreichend.

Die Forderung nach einem Aufsichtsgesetz war von einem CVP-Ständerat aus dem Kanton Uri, aber auch von den Kantonsparlamenten des Aargaus sowie von Baselland aufgestellt worden.

Die entsprechenden Debatten, das Abstimmungsergebnis im Nationalrat sowie die zugrunde liegenden Kommissionsberichte können unter folgenden Links nachgelesen werden:

Bericht der Rechtskommission des Ständerates vom 20. Oktober 2011

Bericht der Rechtskommission des Nationalrates vom 30. März 2012

Behandlung im Ständerat am 21. Dezember 2011

Behandlung im Nationalrat am 26. September 2012 (Wortprotokoll)

Abstimmungsprotokoll Nationalrat vom 26. September 2012 (PDF)


7. September 2012

Auszeichnung für Rolf Sigg

Rolf Sigg, Mitgründer von Exit (Deutsche Schweiz) und EX International, erhielt den diesjährigen Publikums-Prix Courage-Preis. Der 95jährige Sigg setzt sich seit 30 Jahren für selbstbestimmtes Sterben ein und half rund 500 Menschen, ihr Leiden zu beenden – trotz aller Widerstände, Anfeindungen in der Presse, Verhaftungen in Deutschland und Verlust seines Pfarramtes in Grenchen.

Beitrag von Rolf Sigg auf dem Videoportal Youtube (Link)

Wir meinen: das Schweizer Publikum hat nach der Zürcher Abstimmung vom 15. Mai 2011 einmal mehr seine Haltung gezeigt, dass Freiheit zur Selbstbestimmung am Lebensende ein wertvolles Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt, und für das unsere Bürgerinnen und Bürger auch tatkräftig einstehen.

Dazu der Publizist Andres Büchi: «Jemanden auf dessen eigenen Wunsch von ausweg- losem Leiden zu erlösen, ist etwas zutiefst Menschliches. Und doch braucht solches Handeln Mut, weil Rolf Sigg als Pfarrer dafür ein Tabu in seinen eigenen Reihen brechen musste. Weil jede Sterbehilfe immer als Eingriff gegen das Leben, gegen Gott gesehen werden kann.»

Dignitas gratuliert Rolf Sigg herzlich zu dieser grossartigen Anerkennung!


17. August 2012

«Soll eine erweiterte Straffreiheit bei Sterbehilfe gelten?»  82,4 % JA

Standpunkte von Ludwig A. Minelli und Beate Merk in der Bayerischen Staatszeitung vom 10. August 2012 und Meinung der Öffentlichkeit in Antwort auf eine entsprechende Umfrage. Resultat: Merk gegen Minelli 18:82 (PDF)


14. August 2012

Behörden greifen rücksichtslos und widerrechtlich in eine DIGNITAS-Freitodbegleitung ein und ver- frachten eine bewusstlose, kranke Frau ins Spital Uster, wo sie kurz darauf verstirbt.

DIGNITAS-Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster (PDF)


4. Juni 2012

Vernunft verlangt nach Überprüfung einer Koalitionsvereinbarung

CDU/CSU und FDP in Deutschland haben nach der letzten Bundestagswahl im Jahre 2007 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die «gewerbsmässige Vermittlung von Gele- genheiten zur Selbsttötung» unter Strafe zu stellen.

Im Koalitionsausschuss Mitte März 2012 wurde diese Absicht bekräftigt, worauf im Bun- desjustizministerium ein erster Referentenentwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz erarbeitet worden ist. Der Entwurf ging dann an die Länder-Justizminister sowie andere Kreise zur Stellungnahme. DIGNITAS-Deutschland hat selbstverständlich ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht. Innerhalb der Bundesregierung wurde der Entwurf noch nicht abgestimmt.

Referentenentwurf (PDF)

Stellungnahme von DIGNITAS-Deutschland (PDF)

In dieser Stellungnahme wird gezeigt, dass es in der Bundesrepublik nirgends eine «gewerbsmässige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» gibt – bemerkens- werterweise ist auch die Begründung zum Referentenentwurf nicht in der Lage, einen sol- chen Nachweis zu führen.

DIGNITAS-Deutschland weist dabei darauf hin, dass es an jeglicher seriöser Rechts- tatsachenforschung mangelt und stellt die Frage, ob die liberale FDP sich tatsächlich als «Sancho Pansa»-Knappe einiger CDU/CSU-Ritter, die als Don Quijotes gegen imaginäre Windmühlen zu kämpfen entschlossen sind, andienen solle.

Es ist zu hoffen, dass auf der Ebene der Bundesregierung eines grossen Landes doch noch Vernunft die Oberhand gewinnt; Koalitionsvereinbarungen werden meist in grosser Eile und ohne grosse vorherige Abklärungen getroffen. Da muss es noch möglich sein, von einem Vorhaben, das sich als Kampf gegen ein nicht existentes Phantom entpuppt, Abstand zu nehmen. Umso mehr, wenn man sieht, welche finanziellen Interessen von jener Lobby vertreten werden, die «haltet den Dieb!» schreit.


23. Januar 2012 / 1. Mai 2012

Im Schottischen Parlament hat Parlamentsmitglied Margo MacDonald einen Gesetzes- vorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, die «Assisted Suicide (Scotland) Bill», eingebracht. Das Gesetz soll urteilsfähigen Erwachsenen mit zum Tode führender Erkrankung oder Leiden ermöglichen, eine Freitodbegleitung zu verlangen und gewisse Schritte von Dritten entkriminalisieren, um entsprechende Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Bis zum 30. April 2012 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.

Der Gesetzesvorschlag enthält Elemente aus der Praxis der Durchführung von Frei- todbegleitungen in der Schweiz sowie dem Gesetz für einen Tod in Würde, dem «Death with Dignity Act» des US-Staates Oregon.

Internetseite des Schottischen Parlaments mit Vernehmlassungsdokument, auf Englisch (Link)

Allgemeine Informationen über das Schottische Parlament, auf Deutsch (Link)

Eingabe von DIGNITAS zur Vernehmlassung, auf Englisch (PDF)


11. April 2012

Das Etikett «Bioethik» ist meist Tarnwort für den Versuch der Einflussnahme kirchlich gesinnter Kreise auf die Entwicklung des Rechts.

Am 11. und 12. Mai 2012 findet an der Universität Luzern eine Tagung der «Schweiz- erischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie» unter dem Titel «Ethik und Recht in der Bioethik» statt, organisiert vom Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Rechts- und Staatsphilosophie, Prof. Dr. phil. Paolo Becchi, der gleichzeitig im Vorstand dieser Vereinigung sitzt.

Die Tagung befasst sich mit drei Teilgebieten des angekündigten Themas, nämlich «Bioethische Probleme am Lebensanfang», «Bioethische Probleme während des Lebens» und «Bioethische Probleme am Lebensende».

Im Prospekt zur Tagung führt Prof. Becchi folgendes aus:

«Ziel der auf zwei Tage geplanten Tagung ist die Diskussion und Vertiefung mehrerer Teilbereiche innerhalb der Rechts- und Bioethik. Zu diesem Zweck werden international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen dieser Tagung referieren und diskutieren. Wir werden Themen behandeln, die sowohl für den Beginn wie das Ende des Lebens von hoher Bedeutung sind; etwa die Präimplan- tationsdiagnostik und die Sterbehilfe. Von besonderem Interesse werden auch die Ausführungen zum Thema Hirntod und Organtransplantation sein. Da die Diskussion kontrovers ist, haben wir für die Themen jeweils zwei Referentinnen oder Referenten mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Auffassungen eingeladen, um die Pluralität der Meinungen zu gewährleisten und die weitere Forschung anzuregen.» (Auszeichnungen durch DIGNITAS)

Betrachtet man dazu die Ankündigung der beiden Referenten zum Thema «Bioethische Probleme am Lebensende», zeigt sich sofort, dass deren Auswahl jedenfalls im Gegensatz zu den oben hervorgehobenen Prinzipien befindet: Sowohl Prof. Dr. Brigitte Tag (Universität Zürich) als auch PD Dr. Markus Zimmermann (Universität Freiburg i.Ue.) sind zwei Gegner jeglicher Sterbehilfe, und zwar in erster Linie zufolge ihrer persönlichen, religiös-dogmatischen Position, und es fehlt ihnen diesbezüglich jegliche internationale Anerkennung als Wissenschafter.

Deshalb hat der Generalsekretär von DIGNITAS, Ludwig A. Minelli, am 7. April 2012 an den Organisator dieser Tagung, Prof. Paolo Becchi, einen Offenen Brief gerichtet.

Offener Brief von Ludwig A. Minelli an Prof. Paolo Becchi (PDF)


5. Januar 2012

In England veröffentlichte die «Commission on Assisted Dying» einen Bericht zu Handen der Regierung, über die Frage einer Gesetzesänderung zur Legalisierung der Sterbehilfe

Webseite der Kommission, auf Englisch (Link)

Bericht von DIGNITAS zu Handen der Kommission, auf Englisch (PDF)

Abschliessender Bericht der Kommission, auf Englisch (Link)


16. November 2011

Der Kanton Zürich stellt die finanzielle Unterstützung des Hospiz Zürich Lighthouse ein. Ein Rückschritt in der Palliative Care.

Brief des Hospiz Lighthouse (pdf)


20. Juli 2011

«Wir haben viel gelacht»

Die Schwiegermutter hat sich für den Freitod in der Schweiz entschieden. Ich darf sie begleiten.

Ein Erlebnisbericht von Lea Renate Söhner (PDF)


29. Juni 2011

DIGNITAS ist erfreut über den Bundesratsbeschluss und fordert wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» nimmt vom Beschluss des Bundesrates, auf eine zusätzliche bundesrechtliche Regelung der organisierten Freitodbegleitung zu verzichten, mit Befriedigung Kenntnis. Unter der Leitung von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga scheint somit im Eidg. Justiz- und Polizeidepartement – im Gegensatz zur Situation unter ihrer Vorgängerin im Amt – wieder Vernunft Oberhand erlangt zu haben. Gleichzeitig stellt DIGNITAS fest, dass seitdem organisierte Suizidhilfe in der Schweiz ermöglicht wird, also seit etwa 1985, es praktisch nie Missbräuche gegeben hat. Nach wie vor im Argen liegt jedoch in der Schweiz die Suizidversuchs-Prophylaxe: Obschon der Bundesrat im Juni 2002 durch das Postulat Hans Widmer (SP, Luzern) aufgefordert worden ist, Wirksames gegen die bis zu 67’000 jährlichen Suizidversuche in der Schweiz zu unternehmen (von denen bis zu 65'660 scheitern, aber bis zu 2,4 Milliarden Franken Kosten und Auslagen verursachen), hat sich der Bundesrat in dieser Hinsicht bislang lediglich mit einem 41 Seiten umfassenden Bericht des Bundesamts für Gesundheit zu Wort gemeldet. Es darf nicht länger einfach achselzuckend hingenommen werden, dass jährlich bis zu 67'000 Menschen in der Schweiz – das entspricht etwa der Bevölkerungszahl der Städte Luzern oder St. Gallen oder einem Drittel des Kantons Basel-Stadt (!) – versuchen, sich das Leben zu nehmen. DIGNITAS ist bereit, an einem nationalen Programm zur Verringerung der Zahl der Suizidversuche aktiv mitzuarbeiten.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2011 (Link)

Video: Medienkonferenz des Bundesrates vom 29. Juni 2011 (Link)

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur Suizidprävention (Link)


10. Juni 2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Freitodhilfe gegen Deutschland für zulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat mit Entscheid vom 31. Mai 2011 eine Beschwerde gegen Deutschland für zulässig erklärt, in welcher es um den Anspruch auf begleiteten Freitod in Deutschland geht. Der Witwer einer hoch querschnittgelähmten Frau, die ständig künstlich beatmet werden musste, hatte sich darüber beschwert, die Bundesrepublik Deutschland habe sich geweigert, ihr das not- wendige Medikament für eine Freitodbegleitung in Deutschland zur Verfügung zu stellen, damit sie für ihren Freitod nicht in die Schweiz reisen müsse. Damit sei auch sein Familienleben nicht respektiert worden, weil er deshalb gezwungen gewesen sei, seine Frau für ihren Freitod in die Schweiz zu fahren, anstatt diesen am Wohnort durchführen zu können. Überdies hätten das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverfassungsgericht sich geweigert, seine diesbezüglichen Kla- gen zu behandeln, wodurch sein Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden sei.

Der Strassburger Menschenrechtsgerichtshof hat gefunden, der Fall werfe schwer wie- gende sachliche und rechtliche Fragen auf, die eingehend geprüft zu werden verdienten.

Dignitas ist an dem Verfahren als «dritte Partei» beteiligt. Mit einem Urteil in der Sache selbst ist erfahrungsgemäss in einigen Monaten zu rechnen.

Die Entscheidung des Gerichtshofs, auf Englisch (Link)


10. Juni 2011

Im Berliner Tagesspiegel hat Ludwig A. Minelli in einem Meinungsartikel am Freitag, 10. Juni 2011, dargelegt, dass der Beschluss des Bundesärztetages in Kiel, Ärztinnen und Ärzten jegliche Beihilfe zu einem Freitod von Patientinnen oder Patienten zu verbieten, sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechts- konvention verstösst. Landesärztekammern, die öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, müssten dieses höhere Recht beachten und dürften demzufolge dieses Verbot nicht in ihre für Ärztinnen und Ärzte verbindlichen Berufsregeln aufnehmen. Sollte dies dennoch geschehen, wird den Betroffenen geraten, dies gerichtlich anzufechten.

Der Suizidhilfe-Beschluss des Ärztetages verletzt das Grundgesetz (Link)


16. Mai 2011

DIGNITAS dankt den Zürcher Stimmberechtigten
und fordert endlich eine wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» dankt im Namen aller Menschen, die heute und in Zukunft Hilfe benötigen, den Zürcher Stimmberechtigten für ihre eindeutige und liberale Haltung zu Fragen der Sterbehilfe, wie sie in den beiden Abstimmungsresultaten vom 15. Mai 2011  zum Ausdruck gekommen ist. Gleichzeitig mahnt DIGNITAS die Behörden von Bund und Kantonen, endlich dort dem Schutz menschlichen Lebens Aufmerksamkeit zu schenken, wo dieses in aussergewöhnlich grossem Ausmasse gefährdet ist.

Der Bundesrat hat schon 2002 dargelegt, die Zahl der Suizidversuche in der Schweiz liege jährlich bei bis zu 67'000 [Fussnote 1] (was in der Grössenordnung der Bevölkerung einer Stadt wie Luzern oder St. Gallen oder eines Drittels des Kantons Basel-Stadt entspricht!). Die Zahl der Suizidversuche sei somit etwa fünfzigmal grösser als die Zahl der festgestellten Suizide. Trotz eines im Juni 2002 von Nationalrat Hans Widmer (SP, LU) eingereichten Postulates [Fussnote 2] hat der Bundesrat bisher jedoch nichts unternommen, um endlich eine wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe zu schaffen. Stattdessen ist seit 2002 sowohl seitens des Bundesrates als auch seitens zahlreicher Medien das Thema der gerechtfertigten und durch Organisationen sorgfältig begleiteten  Freitode in Verkennung der wirklichen Haltung der grossen Mehrheit der Bevölkerung zumeist unsachlich hochgespielt und verzerrt dargestellt worden.

DIGNITAS hält es für dringend geboten, die bisherigen Anstrengungen zur Vermeidung von unbedachten Suiziden (Suizidprophylaxe) endlich durch eine wohl durchdachte Politik zur Vermeidung von Suizidversuchen (Suizidversuchs-Pro­phy­la­xe) zu ergänzen.

[1] Antwort des Bundesrates vom 9. Januar 2002 auf die Einfache Anfrage Andreas Gross betreffend Suizide und Suizidversuche (Link)

[2] Postulat Widmer betr. Suizidprävention vom 13. Juni 2002 (Link)


Abstimmungsresultate gemäss dem Statistischen Amt des Kantons Zürich (PDF)

 

Ein Blick in die Medien (Links):

Neue Zürcher Zeitung: Absage an die Moralisten

Schweizer Fernsehen DRS, Schweiz aktuell (ab der 8. Minute des Beitrags)

Tages Anzeiger: «Die Sektenbrüder wurden weggefegt»

Ärzte Zeitung: Bürger in Zürich lehnen Stopp der Sterbehilfe ab

Radio Vatikan: Kardinal kritisiert Sterbehilfe-Entscheidung

Zürcher Oberländer: Deutliche Abfuhr für Sterbehilfe-Initiativen

frei denken: Klares Bekenntnis zur Sterbehilfe muss Vorgabe für EJPD sein

Blick: Weiterhin Sterbehilfe im Kanton Zürich

Schweizer Fernsehen DRS, Tagesschau: Interview mit Ludwig A. Minelli

tsr info.ch: Les Zurichois refusent de limiter l'aide au suicide

Der Tagesspiegel: Abstimmung über Sterbehilfe in der Schweiz

Vedic Views on World News: Swiss say no to euthanasia restrictions

Neue Zürcher Zeitung: Klares Signal nach Bern

Freidenker-Vereinigung der Schweiz: Stopp dem religiösen Fundamentalismus

Schweizer Fernsehen DRS: Ein Signal nach Bundesbern


 

 

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Während Sterbehilfe in den letzten Jahren in mehreren Ländern legalisiert wurde und in weiteren Ländern Initiativen dazu im Gange sind, halten Gegner weiterhin Mythen aufrecht und versuchen, Ängste vor der Sterbehilfe zu schüren. Die Fakten zeigen, dass sie falsch liegen. Es ist an der Zeit, dass Gesetzgeber die Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger bezüglich Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über ihr eigenes Lebensende respektieren
 
 

Aktuelles

 

 

Sehens-Wert


«Vom Tabu zum
Menschenrecht»

Artikel von L.A. Minelli in
«Aufklärung und Kritik»

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«Unser Ziel? Irgendwann zu verschwinden»

Interview mit L.A. Minelli

>> mehr


Zeitschrift
Mensch + Recht

Die aktuelle Ausgabe
Nr. 170, Dezember 2023

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«Thomas Morus und die Sterbehilfe: Bekenntnis oder Satire?»

Artikel von L.A.Minelli in
«Aufklärung und Kritik»

>> mehr


«Die letzte Reise»

Ein Erlebnisbericht
von Lea R. Söhner

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Video
Dokumentarfilme und
weitere Beiträge

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