There are no translations available.

 

FRANKREICH 
Regierungswechsel bremst Fortschritt –
DIGNITAS setzt weiter auf den EGMR

 

Staatspräsident Emmanuel Macron setzt eine Sterbehilfegegnerin an die Spitze eines neu erschaffenen «Super-Ministeriums», zu dem auch der Bereich Gesundheit gehört. Das könnte die ohnehin schon langsamen Fortschritte in Richtung Sterbehilfegesetz weiter abbremsen. DIGNITAS hat in der Zwischenzeit beim EGMR eine schriftliche Stellungnahme zum Fall «A. und andere gegen FRANKREICH» eingereicht.

In Frankreich geht der Zank um die heisse Kartoffel «Sterbehilfegesetz» weiter. Führende Verbände im Palliativ- und Pflegebereich blockieren Gespräche. Insbesondere stellen sie sich gegen die geplante Regelung von Palliativversorgung und Sterbehilfe im selben Gesetz. Hinter diesen formellen Forderungen dürften Ängste um die Gefährdung des Selbstverständnisses grosser Teile der Verbände stehen, die auf keinen Fall eine aktive Rolle in der Sterbehilfe übernehmen wollen. Auffallend selten geht es in den laufenden Diskussionen um die Sichtweise, die Rechte und die Bedürfnisse der direkt betroffenen Menschen. Kaum diskutiert werden weiterhin auch die praktischen Aspekte und sicheren Umsetzungsmöglichkeiten verschiedener Modelle des selbstbestimmten Lebensendes.

Regierungswechsel sorgt für weitere Verzögerung

Die durch Annahme des umstrittenen Migrationsgesetzes ausgelöste Regierungskrise und die Neuformation der Regierung Anfang dieses Jahres verheissen nichts Gutes. Emmanuel Macron hat mit Catherine Vautrin eine Sterbehilfegegnerin an die Spitze eines neuen Superministeriums berufen, zu dem alle sozialen Bereiche und damit auch die Gesundheit und das Dossier «fin de vie» (Lebensende) gehören; auch der neue Gesundheitsminister, Frédéric Valletoux, gilt als konservativ.

Agnès Firmin Le Bodo, die bisher als delegierte Ministerin im Gesundheitsministerium für das «projet de loi sur la fin de vie» (Erarbeitung der Grundlagen für ein Lebensende-Gesetz) zuständig war, ist nicht Teil der neuen Regierung. Die Präsentation des 2023 unter ihrer Leitung ausgearbeiteten Vorschlags an die Regierung wurde bereits mehrmals verschoben. Dieser soll nicht nur Möglichkeiten zur selbstbestimmten begleiteten Lebensbeendigung vorsehen, sondern auch Bestimmungen zur verbesserten Umsetzung der bestehenden Gesetze in den Bereichen Palliativversorgung und Patientenverfügung enthalten.

Es ist zu erwarten, dass es durch die Wechsel der Zuständigkeiten und die sich verhärtenden Fronten nun zu weiteren Verzögerungen kommt. Ein wie auch immer gearteter Gesetzesvorschlag dürfte es auch später im Parlament schwer haben und dort entweder von vornherein am Widerstand konservativer Kreise scheitern oder so eng formuliert sein, dass nur wenige Menschen überhaupt von ihrem Recht auf Wahlfreiheit bezüglich ihres eigenen Lebensendes Gebrauch machen können.

Erste Stellungnahme im laufenden Verfahren am EGMR gegen Frankreich

Das von DIGNITAS koordinierte Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg läuft weiter. In der Sache «A. und andere gegen FRANKREICH» hatte der EGMR am 4. September 2023 entschieden, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 Personen mit Wohnsitz in Frankreich vom 28. April 2023 zuzustellen[1]. Dass der EGMR das Verfahren an die Hand nimmt und der französische Staat in der Sache Stellung beziehen muss, ist ein wichtiger Etappensieg und ein Signal aus Strassburg, dass die Argumentation der Beschwerdeführenden, wonach Frankreich derzeit seinen Bürgern das (Menschen-)Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende zu Unrecht vorenthält, prüfenswert ist.

Nach einer vom EGMR gewährten Fristverlängerung wurde Frankreich aufgefordert, bis Mitte Februar 2024 zu den von den 31 Beschwerdeführern vorgebrachten Verstössen der derzeit geltenden französischen Gesetzgebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Stellung zu beziehen. In der Sache «A. und andere gegen FRANKREICH» beklagen die Beschwerdeführenden unter Berufung auf die Artikel 2, 3, 8 und 9 der EMRK eine Verletzung ihres Rechts auf Leben, ihres Rechts nicht unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden, ihres Rechts auf persönliche Autonomie und ihrer Gedanken- und Gewissensfreiheit, die sich daraus ergebe, dass es im französischen Recht keine angemessenen und ausreichenden Garantien bezüglich der Möglichkeit für jeden gebe, sein Leben zu einem selbst gewählten Zeitpunkt, bewusst, frei und in Würde zu beenden.

Ebenfalls im Februar 2024 reichte DIGNITAS als so genannter «Amicus Curiae» eine mehrseitige Stellungnahme zuhanden des EGMR ein. Bei diesem Instrument handelt es sich um eine Stellungnahme als rechts- und sachkundige Organisation zur behandelten Thematik, um das Gericht bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

___

[1] http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/medienmitteilung-25092023-d.pdf

 

 

 

 

Newsletter 2024-1-1

[2]
 
 

Actualità

 

Da Vedere


Video:

Dopo di me - gli ultimi giorni di Loris Bertocco

>> di più


Discorso:

«Esperienze di suicidio assistito in Svizzera»

>> di più


Campagna:

Per Vivere Liberi,
Fino alla Fine

>> di piû


Grande Sondaggio:

autodeterminazione
alla fine della vita

>> di più


Grafica: Suicidi falliti

>> di più


 

E-mail:
dignitas@dignitas.ch

Indirizzo:
DIGNITAS
Casella postale 17
8127 Forch
Svizzera

Telefono
043 366 10 70
Telefono internazionale
+41 43 366 10 70
(Lunedi a Venerdi, ore 9:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30)

Fax
043 366 10 79
Fax internazionale
+41 43 366 10 79