ÖSTERREICH 
Erneutes Rechtsverfahren wegen unzumutbarer Hürden bei der Suizidhilfe

 

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Österreich Suizidhilfe in einem eng gesetzten Rahmen möglich. Das in aller Eile verabschiedete so genannte «Sterbeverfügungsgesetz» weist allerdings erhebliche Mängel auf, die es den Menschen auf unzumutbare – und verfassungswidrige – Weise schwer machen, ihren Wunsch umzusetzen.

Am 21. Juni 2023 hat die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) mit Unterstützung von DIGNITAS einen neuerlichen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht*. Fallführender Anwalt ist der Wiener Rechtsanwalt und Beirat der ÖGHL Wolfgang Proksch.

Dass in Österreich Suizidhilfe heute überhaupt möglich ist, ist auf einen Individualantrag zurückzuführen, den Proksch 2019 auf Initiative und mit Unterstützung von DIGNITAS erarbeitet und eingebracht hatte. Kläger waren vier Privatpersonen. Am 11. Dezember 2020 erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof das bestehende Verbot der Suizidhilfe (zweiter Tatbestand von §78 öStGB, österreichisches Strafgesetzbuch) als nicht in jedem Fall verfassungskonform (Urteil; Medienmitteilung DIGNITAS).

Mit diesem Urteil erhielten die Bürgerinnen und Bürger Österreichs ab 1. Januar 2022 die Wahlfreiheit und das Menschenrecht, welches ihnen schon lange zusteht: Dass sie über den Zeitpunkt ihres Leidens- und Lebensendes durch assistierten Suizid selbst entscheiden und dafür die Hilfe Dritter, somit auch professionelle Hilfe, in Anspruch nehmen können.

Das seit 1. Januar 2022 geltende «Sterbeverfügungsgesetz», mit dem die Politik die Voraussetzungen und Abläufe für die Suizidhilfe regeln wollte, hat sich in der Praxis leider nicht bewährt. Stossend sind neben den hohen bürokratischen Hürden, die ein Antragsteller zu bewältigen hat, die fehlenden Informationsangebote und die zahlreichen unklaren Bestimmungen. Es ist zu hoffen, dass der VfGH die bestehenden Hürden des «Sterbeverfügungsgesetzes» als verfassungswidrig anerkannt und das Gesetz entsprechend angepasst werden muss, damit Menschen in Österreich, die die Voraussetzungen für die Beanspruchung von Suizidhilfe erfüllen, künftig nicht mehr weitgehend alleine gelassen werden und schliesslich an der unzumutbaren Bürokratie scheitern.

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* Pressemitteilung der ÖGHL vom 26. Juni 2023: https://www.oeghl.at/news/oeghl-stellt-individualantrag-beim-vfgh

 

 

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