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AUSTRALIEN
Neues Sterbehilfegesetz im Bundesstaat Victoria
ein zweischneidiges Schwert

 

Gastkommentar von Dr. Rodney Syme*

Am 19. Juni 2019 trat im australischen Bundesstaat Victoria ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe, der «Victoria Assisted Dying Act» in Kraft. Wenige Wochen später wurde die erste Genehmigung erteilt, und im August beendete eine Krebspatientin als erste im Rahmen des neuen Gesetzes ihr Leiden. Dr. Rodney Syme* blickt auf die Entstehung des Gesetzes zurück und erklärt, warum es dennoch ein zweischneidiges Schwert ist:

Die Entstehung des «Victoria Voluntary Assisted Dying Act» (der Begriff «Voluntary Assisted Dying» (VAD) beinhaltet sowohl Suizidhilfe als auch Aktive Sterbehilfe durch einen Arzt) geht auf einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss über Entscheidungen am Lebensende zurück. Der Ausschuss arbeitete während 12 Monaten, nahm in der Zeit mehr als tausend Eingaben entgegen und seine Mitglieder besuchten eine Reihe von Ländern mit entsprechend funktionierender Rechtslage. Der Bericht vom Juni 2016 kam zum Schluss, dass der Status quo inakzeptabel sei, und empfahl der Regierung, einen Rechtsrahmen für «Voluntary Assisted Dying» zu schaffen. Die Labour-Regierung verpflichtete sich zur Einführung eines Gesetzes und setzte einen Expertenbeirat ein, der über die Form des Gesetzes beraten sollte. Der «Victorian Voluntary Assisted Dying Act» wurde im November 2017 verabschiedet. Eine Frist von 18 Monaten bis zu dessen Inkrafttreten sollte eine solide Planung der praktischen Umsetzung ermöglichen.

In den vorhergehenden 25 Jahren war eine große Anzahl von Gesetzentwürfen aus den Reihen von Parlamentsabgeordneten abgelehnt worden; dies war nun das erste Mal, dass ein von der Regierung selber initiiertes Gesetz diskutiert wurde. Die Rechtsreformgruppen einigten sich auf einen konservativen Ansatz, um sicherzustellen, dass das Gesetz mehrheitsfähig war. Das Gesetz, das nach einer knappen Abstimmung im «Upper House» zustande kam, wurde vom Ministerpräsidenten als «das konservativste Gesetz der Welt» bezeichnet und mit 68 Schutzmassnahmen, so genannten «safeguards», ausgestattet. Das Gesetz ist administrativ aufwändig und wird es leidenden Menschen sehr wahrscheinlich schwer machen, es tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Person, die um «Voluntary Assisted Dying» bittet, (1) an einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit leidet, die (2) voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate (oder 12 Monate bei einer neurodegenerativen Erkrankung) zum Tode führt; (3) urteilsfähig ist, und (4) die Person aus ihrer eigenen Sicht unzumutbar leidet. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass die Anforderungen erfüllt sind – einer davon ist der koordinierende Arzt (der in der Regel, aber nicht notwendigerweise Allgemeinmediziner ist, der den Grossteil der Vorbereitungsarbeiten erledigt und letztendlich das Rezept für das tödliche Medikament schreibt) und ein beratender Arzt, der bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Das Gesetz besagt, dass einer der beiden Ärzte über «relevante Erfahrung und Expertise» bezüglich der unheilbaren Krankheit verfügen muss, und die Regierung hat das als «Spezialisten» interpretiert (das ist jedoch nicht näher definiert, ebenso wenig wie «relevante Erfahrung und Expertise»). Das bedeutet nun, dass auch zwei sehr erfahrene Hausärzte die Dokumentation nicht vervollständigen dürfen; da, verständlicherweise, jeder Arzt einen Antrag aus Gewissensgründen ablehnen darf, wird die Zahl der Spezialisten (im Wesentlichen Onkologen, Kardiologen, Pneumologen oder Neurologen, mit einigen Geriatern und Palliativmedizinern), die zur Unterstützung zur Verfügung stehen, gering sein, insbesondere im Bundesstaat Victoria. Es besteht auch die berechtigte Anforderung an den helfenden Arzt, dass er dafür eine spezifische Schulung absolviert haben muss; jedoch wissen weder die Patienten, welche Ärzte eine Ausbildung absolviert haben, noch wissen die Hausärzte, welche Spezialisten zur Verfügung stehen.

Es gibt noch eine weitere unglaubliche Klausel, die besagt, dass ein Arzt «das Thema Sterbehilfe nicht im Wesentlichen ansprechen darf». Diese Klausel wurde aufgenommen, damit Ärzte nicht versuchen würden, Menschen davon zu überzeugen, VAD zu beantragen. Wenn ein Arzt jedoch seinen Patienten nicht vollständig über alle Aspekte der verfügbaren Behandlung informieren darf, widerspricht dies in jeder Hinsicht der medizinischen Ethik, es widerspricht jeder anderen mir bekannten Gesetzgebung und versucht, die Diskussion zwischen Arzt und Patient zu bestimmen. Die meisten Ärzte, da bin ich mir sicher, werden diese Klausel zwar ignorieren, doch könnte sie einige verunsichern und davon abschrecken, mit einem Patienten ein angemessenes Gespräch zu führen.

Derzeit gibt es also noch viel Verwirrung und Verzögerung bei der Beantragung von VAD. Viele dieser Probleme werden sich zweifellos im Laufe der Zeit lösen, aber bis dahin werden viele Menschen unnötig gelitten haben. Ich wünschte, wir hätten ein einfaches Gesetz wie in der Schweiz – das beste der Welt.

Trotz dieser und einiger anderer weniger schwerwiegender Probleme ist das Eis nun gebrochen. Die Überprüfung der Gesetzgebung soll in vier Jahren erfolgen. In der Zwischenzeit folgen Westaustralien, Queensland und Südaustralien dem in Victoria eingeschlagenen Weg, mit guten Erfolgsaussichten für einfachere Gesetze; in Tasmanien und New South Wales liegen bald effektive Gesetzesvorschläge von Parlamentariern vor. «Voluntary Assisted Dying» wird in Australien nun also zu einer legalen Option, ebenso wie in anderen Ländern der Welt. Ich hoffe, dass mein nächster Gasbeitrag von bedeutenden Fortschritten «down under» berichten wird.

 

* Dr. Rodney Syme, ehemaliger Präsident von «Dying with Dignity Victoria», ist seit über 30 Jahren ein Verfechter der Sterbehilfe. Im Juni 2019, wurde er für seinen „bedeutenden Beitrag zu Vorstössen zur Sozialen Wohlfahrt und Gesetzesreformen“ mit der Ernennung zum «Member of the Order of Australia» (AM) geehrt.

 

 

 

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