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ITALIEN
Gericht stellt Verfassungskonformität des Strafrechtartikels zur Suizidhilfe in Frage

 

Das italienische Verfassungsgericht hielt am 23. Oktober 2018 fest, dass der derzeitige Rechtsrahmen für das selbstbestimmte Lebensende (Artikel 580 des Strafgesetzes) von der Verfassung garantierte Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in bestimmten Situationen nicht ausreichend schütze. Es wies das italienische Parlament an, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu überarbeiten. Die abschliessende Behandlung der Frage nach der Verfassungsmässigkeit von Artikel 580 des Strafgesetzbuches wurde auf den 24. September 2019 verschoben.

Gemäss dem heutigen italienischen Gesetz macht sich strafbar, wer wissentlich dazu beiträgt, dass jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Das Verfassungsgericht hat nun erkannt, dass damit verfassungsmässige Rechte verletzt werden, wenn ein Suizid als offensichtlich gerechtfertigt erscheint. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, dass die Suizidbeihilfe auch in Italien bald zu einer legalen Option wird.

Im Laufe eines im November 2017 eröffneten Strafprozesses gegen Marco Cappato in Mailand wegen Beihilfe und Anstiftung zum Suizid hatte dessen Verteidigung dem Gericht beantragt, beim italienischen Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob der unter dem faschistischen Regime eingeführte Strafgesetzartikel 580 zur Suizidhilfe überhaupt mit der italienischen Verfassung in Einklang stehe.

Vom Vorwurf der Anstiftung wurde Cappato inzwischen freigesprochen. Das Urteil bezüglich der Beihilfe kann erst erfolgen, wenn der Verfassungsgerichtshof die Frage der Verfassungsmässigkeit von Artikel 580 abschliessend geklärt und entschieden hat.

Marco Cappato hatte sich bei der italienischen Polizei selber angezeigt, nachdem er Ende Februar 2017 unter grosser Anteilnahme der italienischen Medien und Öffentlichkeit Fabiano Antoniani (bekannt unter seinem Künstlernamen DJ Fabo) für eine Freitodbegleitung in die Schweiz gebracht hatte. Ziel der Selbstanzeige war ein Präzedenzurteil, das sowohl die derzeitigen strafgesetzlichen Bestimmungen konkret auslegt als auch den Druck erhöht, die Gesetzgebung in Italien im Bereich der Sterbehilfe zeitgemäss anzupassen und zu liberalisieren. Italienische Bürgerinnen und Bürger sollen für eine Freitodbegleitung nicht mehr die beschwerliche Reise in die Schweiz antreten müssen.

Der Gerichtsfall sollte auch den öffentlichen Druck erhöhen, eine bereits im September 2013 eingereichte Volksinitiative für die Liberalisierung der Sterbehilfe im Parlament endlich zu beraten. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Am 12. November 2018 findet ein weiterer Gerichtsprozess gegen Marco Cappato statt. Angeklagt ist auch Mina Welby, eine bekannte Exponentin der Associazione Luca Coscioni und Witwe von Piergiorgio Welby, dem 2006 verstorbenen Vorkämpfer für ein selbstbestimmtes Lebensende in Italien. Sie hatte 2017 den Italiener Davide Trentini zu einer Freitodbegleitung in die Schweiz gebracht; Cappato hatte im Vorfeld in Italien die fehlenden finanziellen Mittel für die Reise beschafft. Die beiden Angeklagten hatten auf die für Ende Mai 2018 angesetzte Anhörung verzichtet und eine möglichst rasche Urteilsverkündigung beantragt.

 

Mehr Informationen zur Liberalisierung der Sterbehilfe in Italien und zum Prozess gegen Marco Cappato:
https://www.associazionelucacoscioni.it/

 

 

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