Patientenverfügung und weitere Vorsorge-Möglichkeiten

Viele Menschen möchten nicht in einem hoffnungslosen Zustand oder ohne Bewusstsein in einem Spital an Maschinen angeschlossen und so während langer Zeit künstlich am Leben erhalten werden. Sie lehnen von einem gewissen Punkt an Operationen und Therapien ab. Sie möchten den Jahren mehr Leben, nicht dem Leben mehr Jahre geben.

Gegen diese Hilflosigkeit und Ausgeliefertheit an die High-Tech-Medizin gibt es nur ein probates Mittel: Eine rechtlich durchsetzbare Patientenverfügung. Dazu gehört einerseits ein verbindlicher, unmissverständlicher Text, der von erfahrenen Spezialisten verfasst ist, andererseits aber auch eine Organisation wie DIGNITAS, welche dafür sorgen kann, dass die Patientenverfügung – notfalls auch gegen Widerstand – durchgesetzt werden kann.

Im Hinblick auf die Phase ihres Sterbens verschafft DIGNITAS den Mitgliedern für die Dauer ihrer Mitgliedschaft eine rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal in Krankenhäusern respektiert werden muss und zu deren Durchsetzung DIGNITAS Mitgliedern, wo notwendig, direkte Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt. Da Patientenverfügungen eng mit dem Recht des Landes zusammenhängen, in dem sie ausgegeben werden, kann diese Dienstleistung grundsätzlich nur für das Gebiet der Schweiz garantiert werden.

Man beachte, dass Kopien der Patientenverfügung immer auch bei Angehörigen, Freunden, aber auch dem Hausarzt, der Krankenkasse, usw. hinterlegt werden sollen; DIGNITAS-Mitglieder erhalten hierfür die erforderliche Anzahl von verkleinerten Fotokopien der Patientenverfügung, von der man ein Exemplar auch stets auf sich tragen sollte.

Es gibt einige weitere Möglichkeiten vorzusorgen. Der erste Schritt dazu ist, über den eigenen Wertmassstab bezüglich des eigenen Lebens nachzudenken. Was möchte ich in einer bestimmten Situation, z.B. bei eine schweren Krankheit, wenn ich selber meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann? Was soll geschehen, wenn ich aus irgendeinem Grund meine Umwelt nicht mehr wahrnehmen oder ich mich nicht mehr äussern kann? Lesen Sie mehr darüber in der Broschüre «Vorsorge zur Vorbereitung auf Absehbares und Ungewisses» (Link / PDF)

 

Patientenverfügung im Fürstentum Liechtenstein: Die neue (2019) Patientenverfügung kann bei der Hospizbewegung online eingesehen werden (Link)

Patientenverfügung in Deutschland: Für seine Mitglieder bietet der Verein Dignitas-Deutschland e.V. in Hannover eine Patientenverfügung. (Link)

 
 

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