SCHWEIZ
Das Schweizer Stimmvolk anerkennt die Bedeutung der internationalen Absicherung der Menschenrechte

 

Am 25. November 2018 lehnte das Schweizer Stimmvolk die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) lancierte Volksinitiative mit dem irreführenden Namen „Selbstbestimmungsinitiative“ klar ab. Die Initiative bedrohte internationale Rechtsgarantien, die notwendig sind, um Gerichtsurteile zu korrigieren, die die grundlegenden Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend berücksichtigen.

Wäre die Initiative angenommen worden, hätte die Schweizer Regierung ihre Mitgliedschaft im Europarat und damit auch die Verpflichtung zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beenden müssen. Die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, ihre Menschenrechte durchzusetzen, und damit auch ihre Freiheit, über ihr eigenes Leben und Lebensende zu entscheiden, wären massiv eingeschränkt worden.

DIGNITAS unterstützte die „Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M“, einen Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen, der eine Kampagne gegen die Initiative führte. Nach einem Aufruf von DIGNITAS an seine Mitglieder ging bei der Allianz eine Reihe von Spenden ein. DIGNITAS dankt allen Spendern unter seinen Mitgliedern für die Unterstützung dieser wichtigen Kampagne. Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. November mit 66,2% der Stimmen abgelehnt; die Umfragen waren weit weniger deutlich gewesen. Die starke Mobilisierung in den Wochen vor der Abstimmung durch die Kampagnengruppen scheint gewirkt zu haben.

Seit seiner Gründung engagiert sich DIGNITAS für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte – auch in der Schweiz. Der Verein hat wiederholt auf gerichtlichem Weg wichtige Fortschritte im Kampf für die Durchsetzung der Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende erzielt – unter anderem auch durch Verfahren in der Schweiz und in Deutschland, die letztlich nur dank Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg zugunsten der Selbstbestimmung des Menschen ausfielen.

Gemessen an der Gesamtzahl der Todesfälle bleibt der assistierte Suizid auch nach mehr als 30 Jahren Praxis in der Schweiz ein marginales Phänomen. Dennoch wird er von konservativen politischen, oft kirchlich verbandelten Kreisen, von Teilen der Ärzteschaft – insbesondere deren Berufsorganisationen – und von Gesundheitsinstitutionen auch heute noch nicht als das akzeptiert, was er ist: eine auf dem freien Willen eines mündigen Bürgers beruhende und selbst gewählte Art der Leidens- und Lebensbeendigung. Im Moment gibt es keine Anzeichen dafür, dass die aktuellen Bedingungen in der Schweiz eingeschränkt werden, doch DIGNITAS beobachtet die Situation weiterhin und wird alles daran setzen, die Selbstbestimmung am Lebensende zu gewährleisten.

 

 

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