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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Besten Dank für Ihre Anfrage. DIGNITAS wird oft gebeten, zum Thema Sterbehilfe, wie auch zu aktuellen Geschehnissen rund um die Tätigkeit von DIGNITAS selbst, Stellung zu nehmen. DIGNITAS tut dies normalerweise nur in Ausnahmefällen – aus folgenden Gründen: - Interviews, Teilnahme an Fernsehsendungen, Stellungnahmen, usw. sind meist sehr zeitaufwändig. DIGNITAS ist jedoch eine kleine Organisation und verfügt nur über bescheidene personelle und finanzielle Ressourcen. Die Energie von DIGNITAS ist primär für die Bedürfnisse seiner Mitglieder und der vielen Anfragenden in Not reserviert. Diese ist die oberste Priorität für DIGNITAS – alles Andere muss hinten anstehen.
- Viele Anfragen beziehen sich auf allgemeine Informationen – welche jedoch problemlos auf unserer Internetseite www.dignitas.ch abrufbar sind.
- Oft werden Zahlen gewünscht, z.B. wie viele Personen aus diesem oder jenem Land eine Freitodbegleitung in Anspruch genommen hätten, usw. Solche Anfragen beantworten wir generell nicht, denn 1.) hat DIGNITAS Wichtigeres zu tun, als ständig Statistik-Zahlenmaterial zu sammeln, und 2.) ist es letztlich irrelevant, ob 20, 19 oder 21 Personen aus diesem oder jenem Land zu DIGNITAS gereist sind: jede Person, die ihre heimische Umgebung verlassen und in ein anderes Land reisen muss, um das Recht auf Selbstbestimmung in Fragen des Lebensendes ausüben zu können, ist letztlich eine zu viel.
- Oft erfolgen Anfragen als Reaktion auf Berichte in anderen Mediengefässen. Viel Reaktion anstatt Aktion ist die Folge: man bittet DIGNITAS um eine kurze Stellungnahme, meist mit viel zu kurzen Deadlines. Dies erlaubt jedoch nicht, auf das komplexe Thema von Suizid, dessen Prävention und dessen Begleitung vertieft einzugehen.
- Viele Berichte werden reisserisch gestaltet, oder die Arbeit von DIGNITAS wird auf die Freitodbegleitung, «das Sterben» reduziert. Diese sensationslüsterne Art, über Menschen in Krisensituationen und ihre Suizidabsichten zu berichten, entbehrt jeglichen Respekts für den Menschen und sein Leiden. Es geht da nur noch um Effekthascherei anstatt Aufklärung der Öffentlichkeit. Der Zürcher Ordinarius für Soziologie und Kommunikationswissenschaft, Kurt Imhof, erklärt diese neue Lage in den Medien so: «...Wir haben es mit zwei gerade in jüngerer Zeit notorisch bekannten Akteuren der Empörungsbewirtschaftung zu tun, den Medien und Teilen des politischen Personals, die den Medienpopulismus mit einem politischen Populismus ergänzen. Beides zusammen reicht, um gewaltigen Unsinn zu produzieren... Dazwischen werden die Fakten zurechtgehämmert. Was dabei rauskommt, geht stramm in Richtung Fiktion...» (NZZ, 8.12.2007). Er spricht gar von einer «Pulverisierung aller Objektivitätsnormen» durch die Zusammenarbeit von Medien mit politischen Populisten, die sich Medienhypes zunutze machen.
- Viele Medienschaffende scheinen aus Termin- und ökonomischem Druck heraus weder Zeit noch Interesse aufzubringen, eine gründliche Recherche zum komplexen Thema der Suizidprävention und Suizidbeihilfe durchzuführen. Stattdessen werden aus dem Kontext herausgelöste Fragen gestellt und Halbwahrheiten verbreitet, die dann beim Leser ein verzerrtes Bild entstehen lassen.
DIGNITAS ist generell nur dann bereit, mit Hintergrundinformationen beizutragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - die Anfrage hat einen klar abgesteckten Rahmen, ein Konzept, die Informationen auf www.dignitas.ch wurden bereits eingehend gelesen sowie eine gründliche Recherche durchgeführt;
- es muss genügend Raum vorhanden sein, um alle Aspekte der Arbeit von DIGNITAS aufzuzeigen;
- auf jegliche tendenziöse, reisserische und die Wahrheit verzerrende Aufmachung wird verzichtet.
Den sich seuchenartig ausbreitenden «Mc-Journalismus», der dem komplexen Thema in keiner Weise gerecht wird, lehnt DIGNITAS ab, und kooperiert deshalb mit einigen Verlagshäusern und Journalisten grundsätzlich nicht mehr. Begriffe – Definitionen – Gedanken – Stellungnahmen Aus einem Leserbrief aus Deutschland «Es ist traurig, dass in unserem so hoch entwickelten Land, mit Selbstbestimmungsrecht, Menschen sich zu Tode hungern müssen, um aus dem unerträglich gewordenen Leben zu scheiden. Menschen wird ein selbstbestimmtes Sterben in Würde verweigert, in der Tiermedizin nicht. Warum eigentlich?» Ziele und Vision von DIGNITAS Es wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass es Inhalt und Ziel von DIGNITAS sei, möglichst viele Menschen dazu zu bringen, in die Schweiz zu reisen und eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen. DIGNITAS ist jedoch froh um jedes Mitglied, jeden Patienten, der diesen Weg nicht beschreitet, sondern im Gegenteil noch eine Behandlung versucht und Alternativen nutzt, wie z.B. jene der Palliativmedizin – jegliche für den Betroffenen gangbare Alternative und alles, was zum Leben hin führt und nicht zu dessen Beendigung. Wenn jedoch der Patient entscheidet, dass das Leben für ihn nicht mehr lebenswert erscheint, dass er nicht mehr die Lebensqualität hat, die er sich wünscht, dann steht DIGNITAS zur Verfügung, damit diesem Menschen ein schmerzfreier und risikoloser Freitod ermöglicht werden kann. Dazu braucht es selbstverständlich entsprechende Vorbereitung. Die alte Mär, dass jemand einfach so in die Schweiz reisen könne, um eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können, ist schlicht Unsinn. Ein jeder soll offen und ohne Angst, in eine Psychiatrie zwangseingewiesen zu werden, über seine Suizidabsichten und seine Gründe sprechen können. DIGNITAS will, dass eine tabufreie und authentische Atmosphäre geschaffen wird: nur wer den Freitod nicht per se als schlecht darstellt, sondern den Menschen in seiner Situation und mit seinen Suizidabsichten respektiert, schafft Raum für Beratung für Alternativen zum Leben hin. Die Vision von DIGNITAS ist, dass es eines Tages DIGNITAS nicht mehr braucht. Weil die Dienstleistungen in den ganz normalen Pflege- und Spitalalltag eingebettet sind und die Entscheidung des Patienten über Behandlung, Abbruch der lebenserhaltenden Massnahmen, Freitodbegleitung, usw. respektiert und entsprechend sowohl im Spital, Pflegeheim wie auch zu Hause ermöglicht werden. Und weil dann jeder Patient über seine Suizidabsichten offen sprechen kann ohne bevormundet und diskreminiert zu werden.
Aktive Sterbehilfe Weder DIGNITAS noch die anderen drei bekannten in der Schweiz tätigen Organisationen (EXIT-ADMD, EXIT (Deutsche Schweiz) und EX-International) bieten aktive Sterbehilfe an. Vor allem in Deutschland wird die Freitodbegleitung immer wieder als aktive Sterbehilfe dargestellt. Wenn sogar die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel von aktiver Sterbehilfe im Zusammenhang mit der Arbeit von DIGNITAS spricht, so muss man sich fragen, ob sie – und andere, die gleiche Töne anschlagen – sich überhaupt informiert hat, was DIGNITAS tut, und ob da nicht eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit verfolgt wird, um Angst zu schüren und Aufruhr zu generieren. Bei Arthur Schopenhauer steht zu lesen: «So stark demnach ist die Gewalt früh eingeprägter religiöser Dogmen, dass sie das Gewissen und zuletzt alles Mitleid und alle Menschlichkeit zu ersticken vermag.» Hier eine Klarstellung der Begriffe: Direkte aktive Sterbehilfe: darunter wird die gezielte Tötung eines schwer kranken, leidenden Menschen verstanden, um ihm weitere Schmerzen zu ersparen. Dabei wird unterschieden in: a) direkte aktive Sterbehilfe auf Verlangen: der Sterbewillige fordert Dritte auf, sein Leben zu beenden, z.B. durch Injektion eines letalen Medikaments. Dies ist in Belgien und Holland unter eng umschriebenen Bedingungen für Ärzte erlaubt. b) direkte aktive Sterbehilfe ohne ausdrückliches Verlangen: diese ist weltweit verboten. Indirekte aktive Sterbehilfe: diese liegt vor, wenn dem Patienten Schmerzmittel zur Linderung von Leiden verabreicht werden, die als unbeabsichtigte, aber nicht vermeidbare Nebenwirkung die Lebensdauer vermindern bzw. den Eintritt des Todes beschleunigen. Dies ist insbesondere bei der Palliativen Behandlung, z.B. von Krebspatienten im Endstadium der Fall. Diese Art der Sterbehilfe ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, gilt grundsätzlich aber als erlaubt und wird weltweit praktiziert. Passive Sterbehilfe: hier wird der Tod des Patienten nicht durch eine aktive Handlung herbeigeführt, sondern durch den Verzicht auf die Ergreifung von lebenserhaltenden und –verlängernden Massnahmen. Sie umfasst z.B. Verzicht auf Therapie, Abbruch von Behandlungen, Nahrungs- und Flüssigkeits-Verzicht. Auch sie ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Eine Strafbarkeit (Tötung durch Unterlassung) käme in Frage, wenn der «Täter» gegenüber dem «Opfer» eine Garantenstellung innehat. Diese Stellung trifft zwar auf Ärzte regelmässig zu, jedoch sind sie zur Ergreifung von Massnahmen weder verpflichtet noch berechtigt, wenn der Patient ihnen den Behandlungsauftrag entzieht und/oder – sofern sie sich nicht mehr selbst äussern können – eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Beihilfe zur Selbsttötung: im Gegensatz zur vorgenannten Sterbehilfe liegt bei der Suizidhilfe die Tatherrschaft über das Geschehen bei der sterbewilligen Person selbst. Der Patient entscheidet über sein Lebensende selbst und führt den letzten Akt auch selbst aus. In der Schweiz ist diese Beihilfe erlaubt, solange keine selbstsüchtigen Beweggründe im Spiel sind. Sterbebegleitung: auch als «Hilfe beim Sterben» bezeichnet, umfasst jede medizinische Unterstützung, jede mitmenschliche und seelsorgerische Betreuung von Sterbenden, soweit keine lebensverkürzende Wirkung vorliegt. Der Sterbende wird nicht alleine gelassen, sondern begleitet. Freitodbegleitung: eine Mischung von Elementen der vorgenannten Beihilfe zur Selbsttötung und der Sterbebegleitung, entspricht dieser Begriff am ehesten dem, was den Mitgliedern von Organisationen wie DIGNITAS, EXIT (Deutsche Schweiz), EXIT-ADMD und Ex-International ermöglicht wird. Der Sterbewillige nimmt einen Suizid vor – wird dabei aber nicht alleine gelassen, sondern betreut und begleitet, möglichst immer in Anwesenheit von Familie und Freunden, bevorzugterweise in seinem eigenen Zuhause. Selbstmord: dieses Wort soll nicht benutzt werden, da der Wortbestandteil «Mord» impliziert, dass jemand gewaltsam durch Dritte, und zwar aus verabscheuungswürdigen Motiven, ums Leben kommt. Wir sprechen von Suizid, Selbsttötung oder Freitod – das ist präziser und korrekter. Euthanasie: aus dem Griechischen stammend, für «guter, leichter, richtiger, schöner Tod», haften diesem Begriff Bedeutungen an, welche von der Sterbehilfe, über die Einschläferung von Tieren bis hin zu den Gräueltaten zur Zeit des Nationalsozialismus reichen. Da zuwenig präzise, soll dieser Begriff nicht verwendet werden. Sterbetourismus: Dieses Unwort ist eine Beleidigung sowohl für Sterbende wie auch für Touristen und soll nicht verwendet werden. Kein Sterbewilliger kommt in die Schweiz als Tourist, also im Sinne einer Urlaubsreise, um die Schönheiten des Gastlandes zu geniessen, sondern weil ihm die Rechtslage seiner Heimat keine andere Wahl lässt. Genausowenig kommt ein Tourist in die Schweiz, um zu sterben.
Hilfe ohne Grenzen Warum hilft DIGNITAS auch Personen im Ausland? Kann es sein, dass z.B. EXIT deshalb kaum in den Medien Erwähnung findet, weil man sich dort auf Hilfe an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beschränkt und damit das grenzüberschreitende Element wegfällt? Dazu eine simple Frage: was ist denn der Unterschied zwischen einem metastasierenden Pankreas-Karzinom eines Menschen, der in Kreuzlingen am Bodensee auf Schweizer Seite wohnt, und demselben Leiden von jemandem, der ein paar hundert Meter weiter, auf der anderen Seite des Rheins, in Konstanz, Deutschland, lebt? Wäre es nicht menschenverachtend, dem einen zu sagen: ja, Ihnen helfen wir – und den anderen abzulehnen, im Wissen darum, dass die Rechtslage seines Landes ihm keine Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Ende gibt? Leiden und Krankheit interessieren sich reichlich wenig für Staatsangehörigkeit, Grenzen, Geschlecht, Alter, sozialer Status, Religion oder Wohnsitz!
Die Entscheidung über den eigenen Tod «Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Art. 8 Ziff. 1 EMRK gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln». Dieser Satz ist eindeutig der Kernsatz des bedeutsamen Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 3. November 2006, das sich mit dem Recht auf den selbst bestimmten Tod befasst. Zudem hat das Bundesgericht in seinem Urteil ausdrücklich erklärt: «Das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Art. 8 Ziff. 1 EMRK sichert dem Individuum einen Freiraum zu, in dem es seine Persönlichkeit entwickeln und verwirklichen kann; es soll unter Ausschluss des Staates im Rahmen der privaten Sphäre über die eigene Person und die Gestaltung des Lebens verfügen können». Nimmt man diese höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die Europäische Menschenrechts-Konvention ernst, so wird ersichtlich, dass jegliche Bevormundung des urteilsfähigen Menschen in Bezug auf seinen Wunsch, seinem Leben ein Ende zu setzen, nicht zu rechtfertigen ist. Menschenrechte sind aber eben in aller Regel Minderheitsrechte: sie müssen konstant erkämpft werden. Auch dies ist Teil der Arbeit von DIGNITAS.
Gift Immer wieder wird behauptet, DIGNITAS verwende bei der Freitodbegleitung ein Gift. Natrium-Pentobarbital (NaP) ist jedoch kein Gift sondern ein Betäubungsmittel, welches in der Schweiz gegen ärztliches Rezept erhältlich ist. Es wird in wenig Wasser aufgelöst und dann getrunken. In der von DIGNITAS und anderen Organisationen verwendeten Dosierung schläft der Patient innerhalb weniger Minuten ein und fällt in ein tiefes Koma. Nach ca. einer halben Stunde setzt dann die Atmung aus.
Das Argument der «slippery slope» Gelegentlich wird argumentiert, eine Liberalisierung im Bereich der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende führe zu mehr Sterbefällen; es wird gar behauptet, Patienten – insbesondere Betagte in Heimen – könnten zum «Abgang» fast genötigt werden. Diese Angstmacherei wird vor allem von jenen verbreitet, die absichtlich oder aus Unverständnis nicht zwischen aktiver Sterbehilfe und einer Freitodbegleitung unterscheiden können oder wollen. Solange die Entscheidung und die Tatherrschaft in der Hand des jeweiligen Menschen selbst liegt, entsprechende Vorbereitung – wozu auch das Sich-Verabschieden von Nahestehenden, usw. gehört – stattfindet, gibt es im Gegenteil keine Zunahme, sondern eine Abnahme der Suizidzahlen. Der Grund hierfür ist einfach: die Schaffung einer echten Alternative zum Leidensweg, welche die Verantwortung für das eigene Leben nicht in die Hände von Medizinern und Amtspersonen abgibt, sondern bei der betroffenen Person selbst belässt, ermöglicht dem Menschen neue Perspektiven. Auf den ersten Blick mag denn verwundern, dass von all den DIGNITAS-Mitgliedern, welche ein Gesuch um Vorbereitung einer Freitodbegleitung eingereicht und hierfür die grundsätzliche Zusage eines Schweizer Arztes bekommen haben, nur etwa 13 % diese Option schliesslich überhaupt in Anspruch nehmen. Genauer betrachtet ist es jedoch die logische Konsequenz der echten Alternative. Viele Kranke sehen nur zwei Möglichkeiten: entweder das Leiden bis zum natürlichen Ende auszuhalten, oder aber einen Suizid selbst zu versuchen – mit dem hohen Risiko zu scheitern und gesundheitlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in noch schlechterer Verfassung zu enden. Beide Wege sind für sie nicht gangbar. In dieser Situation gibt ihnen die Möglichkeit einer Freitodbegleitung, – alleine schon die Zusage, sie könnten, müssten aber nicht –, die Option des Notausgangs für den Fall dass das Leiden wirklich nicht mehr zu ertragen ist, eine gewisse Sicherheit, ein Stück Freiheit, den letzten Lebensabschnitt besser zu ertragen.
Kommerzialisierung und Bereicherungsabsicht Immer wieder sprechen Medienschaffende, Politiker und Religionsvertreter im Zusammenhang mit der Arbeit von DIGNITAS von Kommerzialisierung des Todes. Wenn DIGNITAS tatsächlich soviel Geld verdient hätte, wie immer wieder kolportiert wird, so würde nach nunmehr zehnjährigem Bestehen der Organisation DIGNITAS längst über eine grosse Villa, eine Klinik, viele Ärzte und Anwälte verfügen, und die Mitarbeiter würden alle mit teuren Autos protzen. Eine Bereicherung der Mitarbeiter ist aufgrund der Statuten von Dignitas nicht möglich: Artikel 10 bestimmt, dass Überschüsse in den Ausbau der Dienstleistungen zu investieren sind, insbesondere den Ausbau von Massnahmen zur Verhinderung von risikoreichen Suizidversuchen und zur Verminderung der Anzahl der Suiziden. Zudem schiebt Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches einen weiteren, rechtlichen, Riegel vor.
Wenn von Kommerzialisierung des Todes gesprochen wird, so sollte wohl eher ein Blick auf die heutige Medizin geworfen werden: Immer wieder kontaktieren uns Patienten und deren Angehörige, weil entgegen deren Wunsch noch eine Chemotherapie, noch eine Operation, noch eine lebensverlängernde Massnahme beinahe zwangsweise angeordnet wird. Wer keine verbindliche Patientenverfügung und Angehörige oder Freunde hat, die helfen, den persönlichen Wunsch nach einem Ende des Leidens durchzusetzen, sieht sich da oft fast schutzlos ausgeliefert. Kaum jemand scheint kritisch zu hinterfragen, welche Kosten dem Gesundheitssystem aus der manchmal ab absurdum geführten medizinischen Behandlung entstehen. Schliesslich sehen die Statuten von DIGNITAS in Art. 9, Abs. 6 vor, dass Mitgliedern die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Beiträge reduziert oder gar erlassen werden können, was regelmässig geschieht.
Mangelnde Transparenz Vor einiger Zeit wurde der Vorwurf erhoben, es wäre ein erheblicher finanzieller Zustupf eines Mitglieds nicht verbucht worden. Zwei Staatsanwälte des Kantons Zürichs, welche dies aufgrund von falschen Medienberichten überprüfen wollten, wurde ganz selbstverständlich Zugang zur Buchhaltung gewährt, und sie konnten sich vergewissern, dass dieser Vorwurf falsch war und dass sämtliche Eingänge korrekt verbucht worden sind. Eine externe Treuhandfirma ist nun von DIGNITAS beauftragt, die Bücher von DIGNITAS zu prüfen und Abschlüsse nach den modernen Buchhaltungs-Standards zu erstellen. Schliesslich erlaubte der Generalsekretär von DIGNITAS dem Steueramt seiner Wohngemeinde auch, jedermann Einblick in seine Steuerdaten zu gewähren.
Qualifikation der Mitarbeiter DIGNITAS baut auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hoher Empathie-Fähigkeit, mit Charakter, mit Respekt für den Menschen und dessen Willen. Solche «Soft-Factors» lassen sich weder an einer Schule erlernen noch mit Diplomen und Titeln belegen. Nur wer sich mit Fragen über Leben und Tod auseinandergesetzt hat, die Tatsache der eigenen Vergänglichkeit selbst nicht verdrängt, sondern als unabänderlichen Bestandteil des eigenen Lebens akzeptiert sowie mit beiden Füssen auf dem Boden steht, kann beitragen, der Tabuisierung von Fragen rund ums Lebensende menschlich zu begegnen. Bei DIGNITAS sind Einzel- und Gruppen-Supervision, Teamsitzungen und der Austausch mit den kooperierenden Ärzten ein konstanter Fortbildungsprozess und Bestandteil der Aufrechterhaltung der Psychohygiene aller Mitwirkenden.
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